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Werbung mit „DSGVO-konform“: Wo liegen die Grenzen des Zulässigen?
Zahlreiche Anbieter von Software und Cloud-Diensten werben mit dem Versprechen, ihre Lösung erfülle die Anforderungen der DSGVO. Auch im KI-Bereich bezeichnen insbesondere kleinere Anbieter ihre Produkte in Werbematerialien nicht selten als „100 % DSGVO-konform". Was hinter solchen Aussagen steht, lässt sich oft nur schwer nachvollziehen. Das Zertifizierungsregime der DSGVO ist bis heute kaum praxistauglich und der Markt behilft sich mit freien Siegeln und eigenen Prüfstandards. Wer als Anbieter mit Datenschutz-Compliance wirbt, muss daher nicht nur die Grenzen der jeweiligen Zertifizierungen kennen, sondern auch die wettbewerbsrechtlichen Folgen pauschaler oder inhaltlich nicht gedeckter Aussagen im Blick behalten.
Der Beitrag von Carlo Piltz und Ilia Kukin im Datenschutz-Berater (04/2026) ordnet die bestehenden Zertifizierungsmechanismen ein und zeigt auf, wo die wettbewerbsrechtlichen Grenzen pauschaler Konformitätsaussagen liegen. Der Volltext ist hier abrufbar.
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Neue EU-Standardvertragsklauseln - welche Änderungen sind notwendig und zulässig?
Genauso wie bei der vorherigen Version der SCC dürfen die Klauseln der neuen SCC in der Regel nicht geändert werden, damit sie ohne Genehmigung im Einzelfall als geeignete Garantien für Drittlandtransfers verwendet werden können. Im Unterschied zur älteren Version, sind die neuen SCC jedoch modular aufgebaut aber dennoch in einem Dokument zusammengefasst. Hinzu kommt, ...
Dr. Carlo Piltz und Prof. Dr. Burghard Piltz gehören im Handelsblatt Ranking zu den “Besten Anwälten“ Deutschlands
Am 25.6.2021 veröffentlichte das Handelsblatt das exklusive Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“. Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz als Anwalt im Bereich „Außenhandelsrecht“ und Dr. Carlo Piltz im Bereich „Datenschutzrecht“ und „IT-Recht“ besonders empfohlen wurden und zu den besten Anwälten gehören.