Unser Fokus – Spezialisierungen
Im komplexer werdenden Unternehmensalltag überschneiden sich rechtliche Themen und werfen fortlaufend unterschiedlichste Fragen auf. Wichtig ist daher nicht nur das Fachgebiet, sondern auch die Expertise für die praktische Anwendung und Umsetzung in verschiedensten Branchen.
Piltz Legal hat besonderes Know-how in der Beratung und Begleitung von Unternehmen sowie Öffentlichen Stellen und Institutionen. Im Fokus unserer Beratung stehen Themen rund um Digitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und -Recht sowie vertragsrechtliche Themen im internationalen Handel und Vertrieb.
Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung, Begleitung und präventiven Aufstellung, aber auch in der Verteidigung in verwaltungs- und datenschutzrechtlichen Verfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Fragestellungen für Unternehmen praxisnah zu klären und rechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
News
Neue Auszeichnungen für unsere Kanzlei!
Wir freuen uns sehr, dass Piltz Legal weitere Auszeichnungen u.a. im Bereich Datenschutzrecht erhalten hat.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Teil 3) – Was bedeutet Barrierefreiheit für meine Website oder App?
Nachdem wir uns in Teil 2 unserer Beitragsreihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) damit befasst haben für welche Apps und Websites das BFSG gilt, stellen wir Ihnen in Teil 3 vor, welche konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten.
Meldepflichten nach dem geplanten BSIG (Umsetzung NIS-2)
Als Umsetzung des Art. 23 Abs. 4 S. 1 NIS-2-Richtlinie finden sich in § 32 des Entwurfs zum Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSIG-E) Ausführungen zu Meldepflichten für besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen. Das BSIG-E ist Teil des Entwurfs zum Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.