Unser Fokus – Spezialisierungen
Im komplexer werdenden Unternehmensalltag überschneiden sich rechtliche Themen und werfen fortlaufend unterschiedlichste Fragen auf. Wichtig ist daher nicht nur das Fachgebiet, sondern auch die Expertise für die praktische Anwendung und Umsetzung in verschiedensten Branchen.
Piltz Legal hat besonderes Know-how in der Beratung und Begleitung von Unternehmen sowie Öffentlichen Stellen und Institutionen. Im Fokus unserer Beratung stehen Themen rund um Digitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und -Recht sowie vertragsrechtliche Themen im internationalen Handel und Vertrieb.
Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung, Begleitung und präventiven Aufstellung, aber auch in der Verteidigung in verwaltungs- und datenschutzrechtlichen Verfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Fragestellungen für Unternehmen praxisnah zu klären und rechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
News
Entwurf der Europäischen Kommission für die Leitlinien zum CRA
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vollständig gilt der CRA allerdings erst ab dem 11. Dezember 2027. Nachdem bereits im Dezember 2025 ein FAQ einer Dienststelle der Kommission veröffentlicht wurde, hat die Europäische Kommission nun einen Entwurf für die offiziellen Leitlinien zum CRA nach Art. 26 CRA veröffentlicht.
Außerdienstliche Straftaten unter Nutzung betrieblicher Mittel: Zur Reichweite des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG
§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG erlaubt Verantwortlichen, personenbezogene Daten von Beschäftigten zu verarbeiten, so weit dies zur Aufdeckung einer „im Beschäftigungsverhältnis begangenen“ Straftat erforderlich ist. Die Reichweite dieser Rechtsgrundlage wurde in der Rechtsprechung bislang aber kaum behandelt. Insbesondere ist unklar, wann eine Straftat als „im Beschäftigungsverhältnis begangen“ gilt. In der Praxis können Straftaten auch außerhalb der Arbeitszeit begangen werden, wobei zugleich betriebliche Mittel (etwa Laptop oder Mobiltelefon) zum Einsatz kommen. Hier stellt sich die Frage, ob sich interne Untersuchungen in solchen Konstellationen auf § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG stützen lassen oder ob hierfür eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.
Mit dieser Frage befasst sich der aktuelle Beitrag von Carlo Piltz und Ilia Kukin im Datenschutz-Berater (03/2026).
LAG Rheinland-Pfalz: Datenschutzverstoß als Kündigungsgrund?
Mit Urteil vom 30. Juli 2025 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 SLa 293/24) entschieden, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter nach einem Datenschutzverstoß unrechtmäßig gekündigt wurde.