Unser Fokus – Spezialisierungen

Im komplexer werdenden Unternehmensalltag überschneiden sich rechtliche Themen und werfen fortlaufend unterschiedlichste Fragen auf. Wichtig ist daher nicht nur das Fachgebiet, sondern auch die Expertise für die praktische Anwendung und Umsetzung in verschiedensten Branchen.

Piltz Legal hat besonderes Know-how in der Beratung und Begleitung von Unternehmen sowie Öffentlichen Stellen und Institutionen. Im Fokus unserer Beratung stehen Themen rund um Digitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und -Recht sowie vertragsrechtliche Themen im internationalen Handel und Vertrieb.

Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung, Begleitung und präventiven Aufstellung, aber auch in der Verteidigung in verwaltungs- und datenschutzrechtlichen Verfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Fragestellungen für Unternehmen praxisnah zu klären und rechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.

Datenschutzrechtliche Beratung in Ihrem Alltagsgeschäft

Sei es die Erstellung von Datenschutzerklärungen, die Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen oder etwa die juristische Aufarbeitung und Abwicklung von Datenschutzverletzungen - Wir begleiten Sie als Spezialisten.

Pflichtenerfüllung
aus dem
IT-Sicherheitsrecht

Wir unterstützen Sie ergebnisorientiert bei der Erfüllung IT-sicherheitsrechtlicher Anforderungen, z. B. bei der Einführung interner Sicherheitsrichtlinien oder bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Datenschutzrechtliche Bewertung von Produkten und Dienstleistungen

Unsere Erfahrung zeigt: denken Sie bereits im Entwicklungsprozess von Produkten und Dienstleistungen an datenschutzrechtliche Anforderungen - dies erspart im Zweifel aufwendige Anpassungen oder rechtliche Risiken im Nachhinein.

AGB Aktualisierungs-
Service

Piltz Legal sorgt dafür, dass Ihre AGB auf aktuellem Stand sind und den Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis Rechnung tragen.

Lieferketten

Piltz Legal unterstützt Sie, damit Ihre Einkaufs-/Verkaufsverträge mit den vor- und den nachgelagerten Lieferverträgen abgestimmt werden.

Vertriebshändler-
und
Handelsvertreterverträge

Deutsches Recht ist nur eine unter mehreren und nicht selten nicht die vorteilhafteste Option. Wir checken für Sie Alternativen.

News

Konzern-IT-Gesellschaften unter der NIS-2-Richtlinie – Neue Herausforderungen für Managed Service Provider und Managed Security Service Provider?

Viele Konzerne oder Unternehmensgruppen betreiben eine eigene IT-(Service) Gesellschaft, die bspw. ERP, MS 365 & Co. ausschließlich für andere Konzerngesellschaften bereitstellt. Mit Geltung der neuen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie stellt sich die Frage, ob diese eigene interne IT nach dem deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetz (= § 2 Nr. 26 BSIG) als „Managed Service Provider“ (MSP) einzuordnen ist – und sich daher spezifische Pflichten ergeben.

Blackout in Berlin – Meldepflichten für Unternehmen?

Von dem großflächigen Stromausfall im Berliner Südwesten sind etwa 2.200 Unternehmen betroffen. Viele davon müssen wohl leider damit rechnen, noch bis Donnerstag nicht wieder an das Stromnetz angeschlossen zu werden. Der Blackout hat für Unternehmen auch eine (datenschutz- und IT-Sicherheits-)rechtliche Dimension. Die Datenschutz-Grundverordnung sowie das BSI-Gesetz sehen für relevante Sicherheitsvorfälle Meldepflichten vor.

Private Nutzung betrieblicher E-Mail-Postfächer

Für die Zulässigkeit von Zugriffen auf Mitarbeiter-E-Mails ist die Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses höchst relevant. In der Vergangenheit wurden Arbeitgeber oft als Telekommunikationsanbieter eingestuft, wenn eine private Nutzung erlaubt war. Seit der Neuregelung der relevanten Vorschriften im Jahr 2021 vertreten die Aufsichtsbehörden zunehmend, dass das Fernmeldegeheimnis nicht greift. Auch die Bundesnetzagentur lehnt diese Einordnung in einem neuen Papier mit überzeugenden Argumenten ab. Aber welche Folgen hat das für die Unternehmen?

Mit dieser Frage befasst sich der aktuelle Beitrag von Dr. Carlo Piltz und Ilia Kukin in der K&R. Der Volltext ist hier abrufbar.