Rechtsberatung für Unternehmen, Institutionen und Verbände

Projekte von Beginn an umsichtig anzugehen, juristische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und ebenso schnell wie nachhaltig auf Anforderungen zu reagieren sind wichtige Beiträge für den Erfolg unternehmerischen Handelns. Praxisnahes Einfühlungsvermögen und konstruktives Mitdenken sind dafür unentbehrlich. Eine diese Vorgaben erfüllende, zielorientierte Begleitung juristischer Fragestellungen ist eine Komponente Ihres Erfolges.

Piltz Legal setzt sich in erster Linie beratend und begleitend, bei Bedarf aber auch prozessführend für Sie ein. Mit inhaltlicher hoher Qualität klären und bearbeiten wir ebenso zügig wie präzise nationale und internationale Fragestellungen aus den Bereichen Datenschutz- und IT-Recht sowie Wirtschafts- und Handelsrecht. Ziel ist immer, mit lösungsorientiertem Pragmatismus nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.

Was uns antreibt? Leidenschaft für unsere Fachgebiete und Neugier für neue Herausforderungen. Das Piltz Legal-Team steht Ihnen beratend und begleitend zur Seite, um Ihre Geschäfte voranzubringen.

Leistung

Was wir für Sie tun können

Fokus

Wo wir unseren Fokus haben

Kanzlei

Wer wir sind und wie wir arbeiten

Karriere

Wen wir für unser Team suchen

Events

Fränkischer Datenschutztag 2026 in Würzburg

Markieren Sie sich schon jetzt den 24. und 25. Juni 2026 in Ihrem Kalender für den „Fränkischen Datenschutztag“ in Würzburg. Am Abend des 24. Juni 2026 laden wir Sie zu unserem Welcome Event auf der Terrasse des Schlosshotels Steinburg für nette Gespräche und am 25. Juni 2026 zu unserer Hauptveranstaltung ein. Freuen Sie sich auf interessante Themen rund um aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen, Ansichten und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und hilfreiche Praxiserfahrungen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Hier gibt es weitere interessante Events.

News

Tracking und Auswertung von Leistungsdaten im Profisport

Die Datenerfassung im Leistungssport hat sich zu einem unverzichtbaren Instrument für moderne Sportorganisationen entwickelt. Vereine, Verbände und Unternehmen nutzen umfangreiche Datenanalysen zur Leistungsoptimierung und strategischen Entscheidungsfindung. Hierbei werden im Allgemeinen Leistungsdaten, aber mitunter auch sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Verantwortliche müssen die Anforderungen der DSGVO beachten und Rechtsgrundlagen für die Datennutzung nachweisen können. Dieser Beitrag beleuchtet, vor welchen rechtlichen Herausforderungen Vereine bei der Auswertung von Leistungs- und Gesundheitsdaten von Sportlern stehen und auf welche Rechtsgrundlagen sie diese Verarbeitung stützen können.

Der Beitrag von Dr. Carlo Piltz und Ilia Kukin aus dem DSB 10/2025 ist hier abrufbar.

Neue Entwicklungen im UN-Kaufrecht

Die zentrale Stellung des UN-Kaufrechts/CISG als juristische Basis für Export- und Importverträge wird heute nicht mehr infrage gestellt. Praktiker berichten von einer deutlichen Tendenz in den Unternehmen, ihre Außenhandelsgeschäfte gezielt auf das UN-Kaufrecht umzustellen. Ein Ausschluss des UN-Kaufrechts erklärt sich heute überwiegend mit mangelnder Vertrautheit mit seinen Inhalten und fehlender Neigung, diesem Zustand abzuhelfen, lässt sich angesichts der weitreichenden Dispositivität seiner Bestimmungen jedoch kaum mit nicht akzeptablen Lösungen des UN-Kaufrechts belegen. In Fortführung des Gliederungsschemas der vorangegangenen Berichtsaufsätze (zuletzt NJW 2023, NJW Jahr 2023 Seite 2542) wird die Liste der Vertragsstaaten aktualisiert und neben Hinweisen auf aktuelle Arbeitsmittel insbesondere die seit dem letzten Berichtsaufsatz bekannt gewordene in- und ausländische Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht/CISG aufgearbeitet.

EuGH-Urteil zum Personenbezug und Informationspflichten – pseudonymisierte Daten können für den Empfänger auch anonym sein

Das EuGH-Urteil in der Rechtssache EDSB vs. SRB (Rs. C‑413/23 P) und dessen Folgen für die Rechtsanwendung werden derzeit zu Recht kontrovers diskutiert. In dem Urteil geht es zwar um Bestimmungen aus der Verordnung 2018/1725, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt. Der EuGH hat aber ausdrücklich entschieden, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ in dieser Verordnung und der DSGVO und der nicht mehr gültigen Richtlinie 95/46 EG identisch auszulegen ist (Rn. 52). Das Urteil ist für Unternehmen und mitgliedstaatliche Behörden gleichermaßen bedeutsam.

Wichtige aktuelle EU-Digitalgesetzgebung

Überblick zu den wichtigen aktuellen EU-Digitalgesetzgebungen

Das Piltz Legal Team stellt Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Gesetzgebungen auf EU-Ebene zur Verfügung.

Diese finden Sie hier.

Blog De Lege Data

Ist der Versuch einer Datenverarbeitung bereits eine „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO?

08.10.2025 Carlo Piltz

Vorbeugende Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zulässig?

07.10.2025 Carlo Piltz

Bundesverwaltungsgericht Österreich: Falsche Einschätzung des Datenschtzbeauftragten wird dem Verantwortlichen im Bußgeldverfahren zugerechnet

19.09.2025 Carlo Piltz

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