Projekte von Beginn an umsichtig anzugehen, juristische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und ebenso schnell wie nachhaltig auf Anforderungen zu reagieren sind wichtige Beiträge für den Erfolg unternehmerischen Handelns. Praxisnahes Einfühlungsvermögen und konstruktives Mitdenken sind dafür unentbehrlich. Eine diese Vorgaben erfüllende, zielorientierte Begleitung juristischer Fragestellungen ist eine Komponente Ihres Erfolges.
Piltz Legal setzt sich in erster Linie beratend und begleitend, bei Bedarf aber auch prozessführend für Sie ein. Mit inhaltlicher hoher Qualität klären und bearbeiten wir ebenso zügig wie präzise nationale und internationale Fragestellungen aus den Bereichen Datenschutz- und IT-Recht sowie Wirtschafts- und Handelsrecht. Ziel ist immer, mit lösungsorientiertem Pragmatismus nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.
Was uns antreibt? Leidenschaft für unsere Fachgebiete und Neugier für neue Herausforderungen. Das Piltz Legal-Team steht Ihnen beratend und begleitend zur Seite, um Ihre Geschäfte voranzubringen.
Events
Fränkischer Datenschutztag 2026 in Würzburg
Markieren Sie sich schon jetzt den 24. und 25. Juni 2026 in Ihrem Kalender für den „Fränkischen Datenschutztag“ in Würzburg. Am Abend des 24. Juni 2026 laden wir Sie zu unserem Welcome Event auf der Terrasse des Schlosshotels Steinburg für nette Gespräche und am 25. Juni 2026 zu unserer Hauptveranstaltung ein. Freuen Sie sich auf interessante Themen rund um aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen, Ansichten und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und hilfreiche Praxiserfahrungen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

News
EuGH-Urteil zum Personenbezug und Informationspflichten – pseudonymisierte Daten können für den Empfänger auch anonym sein
Das EuGH-Urteil in der Rechtssache EDSB vs. SRB (Rs. C‑413/23 P) und dessen Folgen für die Rechtsanwendung werden derzeit zu Recht kontrovers diskutiert. In dem Urteil geht es zwar um Bestimmungen aus der Verordnung 2018/1725, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt. Der EuGH hat aber ausdrücklich entschieden, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ in dieser Verordnung und der DSGVO und der nicht mehr gültigen Richtlinie 95/46 EG identisch auszulegen ist (Rn. 52). Das Urteil ist für Unternehmen und mitgliedstaatliche Behörden gleichermaßen bedeutsam.
Rechtswidrigkeit von (Gebühren) Bescheiden wegen DSGVO-Verstoß - Dürfen öffentliche Stellen ihre Verfahren automatisieren?
Automatisierte Entscheidungen unterliegen gem. Art. 22 DSGVO besonderen gesetzlichen Anforderungen, welche auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung gelten. Zentrale Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Entscheidungen ist das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Fehlt diese, ist der Bescheid rechtswidrig. Wie die Verwaltungsgerichte damit umgehen, zeigt eine aktuelle Entscheidung des VG Bremen (Urt. v. 14.07.2025, 2 K 763/23).
Dürfen Datenschutzbehörden die Namen der sanktionierten Unternehmen veröffentlichen?
Sowohl die BfDI als auch die Landesdatenschutzbehörden informieren regelmäßig in Pressemitteilungen über aktuelle Bußgeldverfahren. Mitunter werden dabei auch die betroffenen Unternehmen namentlich genannt. Doch ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig und welche Grenzen haben die Behörden dabei einzuhalten? In anderen Rechtsgebieten existiert zu diesen Fragen durch umfangreiche Rechtsprechung - allerdings bislang nicht speziell im Bereich des Datenschutzrechts.
Wichtige aktuelle EU-Digitalgesetzgebung
Überblick zu den wichtigen aktuellen EU-Digitalgesetzgebungen
Das Piltz Legal Team stellt Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Gesetzgebungen auf EU-Ebene zur Verfügung.
Diese finden Sie hier.
Blog De Lege Data
Erlaubte oder geduldete private Nutzung von E-Mail und Internet durch Arbeitnehmer – BNetzA lehnt Anwendung des Fernmeldegeheimnisses ab
01.09.2025 Carlo Piltz