IT-Sicherheitspflichten nach innen und außen

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie etwa Energieversorger, aber auch Cloud-Anbieter ist unmittelbar klar, dass IT-Sicherheit auch eine juristische Komponente hat. Aber auch für andere Anbieter, wie SaaS (Softwares as a Service), Onlineshops und Web-Portale ist es wichtig, dass das Augenmerk nicht nur auf die technischen Aspekte der IT-Sicherheit und der Bedrohung durch Cyberkriminalität gerichtet wird, sondern auch auf mögliche juristische Konsequenzen und die entsprechende Risikominimierung.

Als Kanzlei mit den Schwerpunkten Datenschutz, IT-Recht und IT-Sicherheitsrecht berät und begleitet Piltz Legal Sie sowohl bei der Analyse, der Erarbeitung von entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und Vertragstexten als auch bei juristischen Auseinandersetzungen. Und das mit dem entsprechenden technisch-inhaltlichen Verständnis.

Unser Blick richtet sich dabei in drei Richtungen. Zum einen die Regelungen Ihren Kunden gegenüber, vom Angebot über die Verträge, Datenschutzerklärungen bis hin zu Service Level Agreements und Softwareverträgen.

Zum anderen auf Ihre internen Regelungen, zum Beispiel entsprechende Unternehmensrichtilinien, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Verträge mit Subunternehmern und IT-Partnern.

Und nicht zuletzt die juristische Risikominimierung gegenüber Angriffen durch unbefugte Dritte und Vorkehrungen bei möglichen Schadensfällen.

Unser Ziel: Risikofaktoren aus juristischer Sicht und mit Technologieverständnis identifizieren und bestmöglich zur Absicherung Ihres Geschäftes beizutragen.

  • Prüfung vorhandener Verträge, Rechtstexte und Regelungen
  • Beratung und Begleitung bei Projekten
  • Vertragsangebote und Kundenverträge
  • Unterstützung bei der Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Juristische Bewertung der für Sie geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorgaben
  • Interne Aufarbeitung von Sicherheitsverletzungen
  • Prüfung möglicher Meldepflichten gegenüber Behörden

Ihre Piltz Legal Ansprechpartner

Wirtschaftsjurist, Counsel
Philipp Quiel, LL.M.
Wirtschaftsjurist, Counsel
Philipp Quiel, LL.M.
Rechtsanwalt, Senior Associate
Johannes Zwerschke, LL.M.
Rechtsanwalt, Senior Associate
Johannes Zwerschke, LL.M.

News zu diesem Thema

Künstliche Intelligenz-Verordnung der EU: Rat beschließt eigene Position zum Thema

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“, „KI-VO-E“) vorgestellt. Mit der Verordnung möchte die EU durch Förderung von Exzellenz im KI-Bereich das Wettbewerbspotenzial Europas stärken. Am 6. Dezember 2022 hat nun der Rat der Europäischen Union seinen gemeinsamen Standpunkt zu der KI-Verordnung beschlossen und zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf der Kommission vorgeschlagen.

 

Neue datenschutzrechtliche Vorgaben für Uber, Lieferando & Co?

Anmerkungen zum Entwurf der Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vom 9. Dezember 2021

The Legal 500 Deutschland: Dr. Carlo Piltz als führender Name im Praxisbereich Datenschutz

Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz in der neuesten Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland unter den führenden Namen im Bereich Datenschutz vertreten ist.