Verträge mit internationalen Vertriebspartnern, Handelsvertretern und Franchisenehmern

Im grenzüberschreitenden Handel werden in großem Umfang Handelsvertreter oder Vertriebshändler (Distributoren) eingesetzt. Das auf internationaler Ebene unvermeidliche Zusammentreffen unterschiedlicher Rechtsordnungen und unterschiedlich geprägter Vorstellungen der beteiligten Parteien macht Verträge mit ausländischen Vertriebspartnern ungleich anspruchsvoller als Verträge zwischen inländischen Parteien. Hinzukommt, dass solche Verträge in aller Regel längerfristig konzipiert sind und daher auch unter veränderten Umständen Bestand haben sollen.

Piltz Legal bietet Ihnen langjährige Erfahrung und umfassende Expertise für den Auf- bzw. Ausbau Ihrer internationalen Vertriebstätigkeiten. Mit Kontakten in praktisch alle Teile der Welt können wir Sie auch beraten, wenn weniger gängige Rechtsordnungen zu berücksichtigen sind.

Viele Rechtsordnungen kennen besondere Vorschriften zum Schutz des Handelsvertreters bzw. Vertriebshändlers. Diese Schutzvorschriften sind in der Regel zwingendes Recht und können daher nicht außer Acht gelassen werden.

Besondere Herausforderungen stellen sich im Hinblick auf die Folgen der Beendigung von Vertriebsverträgen. Ausgleichszahlungen, Stornoreserven, Erstattungen nicht amortisierter Aufwendungen und die Rückgabe/Rücknahme von Vertragswaren sind nur einige der zu regelnden Punkte.

Prof. Dr. Piltz ist Country Expert des International Distribution Institute (IDI), Turin, das weltweit solide Informationen zu Vertriebsverträgen vermittelt.

  • Vertriebs-/Vertragshändlerverträge
  • Alleinvertriebsvereinbarungen.
  • Handelsvertreterverträge
  • Kommissionsverträge
  • Franchiseverträge

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Prof. Dr. Burghard Piltz
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