Piltz Legal Leistungsportfolio

Zeitgemäße Rechtsberatung kombiniert fundiertes Fachwissen, Reaktionsschnelligkeit, ständige Abstimmung mit dem Mandanten und traditionell gutes juristisches Handwerk – dies alles kennzeichnet Piltz Legal. Wir sind in den stetig komplexer werdenden Themenwelten von Digitalisierung und Datenschutzrecht ebenso unterwegs, wie im klassischen, insbesondere internationalen Vertrags-, Handels- und Wirtschaftsrecht. IT-Sicherheit ist ein Thema für Sie? Für uns auch, und zwar aus juristischer Sicht.

Was das für Sie bringt? Punktgenaue Beratung und Begleitung zu Einzelthemen und ein Portfolio an Möglichkeiten für Ihren komplexen Geschäftsalltag. Wir korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Datenschutz-
Recht

DSGVO, ePrivacy, BDSG oder TTDSG - wir unterstützen Sie bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten und finden mit Ihnen Lösungen.

IT-Sicherheits-
Recht

Wir beraten Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zum Schutz von Unternehmensinformationen und (personenbezogenen) Daten.

Internationale
Beschaffung und
Absatz von Waren,
Lieferketten

UN-Kaufrecht/CISG, Incoterms und Verträge des Außenhandels beschäftigen uns ständig.

IT-Recht

Worauf müssen Sie bei dem Einsatz von Cloud-Dienstleistern oder beim Outsourcing Ihrer IT achten? Wir begleiten Sie bei IT-rechtlichen Fragestellungen.

Recht der
Digitalisierung

Sowohl das "Internet der Dinge" als auch der Absatz "Digitaler Güter" sind für uns bekanntes juristisches Terrain und Teil unseres Beratungsspektrums.

Internationales
Handels- und
Vertriebsrecht

Grenzüberschreitende Verträge stellen aus nationalen Geschäften nicht bekannte Herausforderungen.

Verwaltungs-
Recht

Wir unterstützen Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf datenschutzrechtlichen Verfahren.

Internationale Streitbeilegung, Schiedswesen

Erfolgversprechende internationale Rechtsverfolgung bedarf umsichtiger Vorüberlegungen.

Vertriebshändler-/
Handelsvertreter-
Recht

Vertriebshändler und Handelsvertreter sind international besonders protegierte Geschäftspartner.

News

Entwurf der Europäischen Kommission für die Leitlinien zum CRA

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vollständig gilt der CRA allerdings erst ab dem 11. Dezember 2027. Nachdem bereits im Dezember 2025 ein FAQ einer Dienststelle der Kommission veröffentlicht wurde, hat die Europäische Kommission nun einen Entwurf für die offiziellen Leitlinien zum CRA nach Art. 26 CRA veröffentlicht.

Außerdienstliche Straftaten unter Nutzung betrieblicher Mittel: Zur Reichweite des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG

§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG erlaubt Verantwortlichen, personenbezogene Daten von Beschäftigten zu verarbeiten, so weit dies zur Aufdeckung einer „im Beschäftigungsverhältnis begangenen“ Straftat erforderlich ist. Die Reichweite dieser Rechtsgrundlage wurde in der Rechtsprechung bislang aber kaum behandelt. Insbesondere ist unklar, wann eine Straftat als „im Beschäftigungsverhältnis begangen“ gilt. In der Praxis können Straftaten auch außerhalb der Arbeitszeit begangen werden, wobei zugleich betriebliche Mittel (etwa Laptop oder Mobiltelefon) zum Einsatz kommen. Hier stellt sich die Frage, ob sich interne Untersuchungen in solchen Konstellationen auf § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG stützen lassen oder ob hierfür eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.

Mit dieser Frage befasst sich der aktuelle Beitrag von Carlo Piltz und Ilia Kukin im Datenschutz-Berater (03/2026).

LAG Rheinland-Pfalz: Datenschutzverstoß als Kündigungsgrund?

Mit Urteil vom 30. Juli 2025 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 SLa 293/24) entschieden, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter nach einem Datenschutzverstoß unrechtmäßig gekündigt wurde.