Piltz Legal Leistungsportfolio

Zeitgemäße Rechtsberatung kombiniert fundiertes Fachwissen, Reaktionsschnelligkeit, ständige Abstimmung mit dem Mandanten und traditionell gutes juristisches Handwerk – dies alles kennzeichnet Piltz Legal. Wir sind in den stetig komplexer werdenden Themenwelten von Digitalisierung und Datenschutzrecht ebenso unterwegs, wie im klassischen, insbesondere internationalen Vertrags-, Handels- und Wirtschaftsrecht. IT-Sicherheit ist ein Thema für Sie? Für uns auch, und zwar aus juristischer Sicht.

Was das für Sie bringt? Punktgenaue Beratung und Begleitung zu Einzelthemen und ein Portfolio an Möglichkeiten für Ihren komplexen Geschäftsalltag. Wir korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Datenschutz-
Recht

DSGVO, ePrivacy, BDSG oder TTDSG - wir unterstützen Sie bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten und finden mit Ihnen Lösungen.

IT-Sicherheits-
Recht

Wir beraten Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zum Schutz von Unternehmensinformationen und (personenbezogenen) Daten.

Internationale
Beschaffung und
Absatz von Waren,
Lieferketten

UN-Kaufrecht/CISG, Incoterms und Verträge des Außenhandels beschäftigen uns ständig.

IT-Recht

Worauf müssen Sie bei dem Einsatz von Cloud-Dienstleistern oder beim Outsourcing Ihrer IT achten? Wir begleiten Sie bei IT-rechtlichen Fragestellungen.

Recht der
Digitalisierung

Sowohl das "Internet der Dinge" als auch der Absatz "Digitaler Güter" sind für uns bekanntes juristisches Terrain und Teil unseres Beratungsspektrums.

Internationales
Handels- und
Vertriebsrecht

Grenzüberschreitende Verträge stellen aus nationalen Geschäften nicht bekannte Herausforderungen.

Verwaltungs-
Recht

Wir unterstützen Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf datenschutzrechtlichen Verfahren.

Internationale Streitbeilegung, Schiedswesen

Erfolgversprechende internationale Rechtsverfolgung bedarf umsichtiger Vorüberlegungen.

Vertriebshändler-/
Handelsvertreter-
Recht

Vertriebshändler und Handelsvertreter sind international besonders protegierte Geschäftspartner.

News

Werbung mit „DSGVO-konform“: Wo liegen die Grenzen des Zulässigen?

Zahlreiche Anbieter von Software und Cloud-Diensten werben mit dem Versprechen, ihre Lösung erfülle die Anforderungen der DSGVO. Auch im KI-Bereich bezeichnen insbesondere kleinere Anbieter ihre Produkte in Werbematerialien nicht selten als „100 % DSGVO-konform". Was hinter solchen Aussagen steht, lässt sich oft nur schwer nachvollziehen. Das Zertifizierungsregime der DSGVO ist bis heute kaum praxistauglich und der Markt behilft sich mit freien Siegeln und eigenen Prüfstandards. Wer als Anbieter mit Datenschutz-Compliance wirbt, muss daher nicht nur die Grenzen der jeweiligen Zertifizierungen kennen, sondern auch die wettbewerbsrechtlichen Folgen pauschaler oder inhaltlich nicht gedeckter Aussagen im Blick behalten.

Kontaktformular nur mit Einwilligung?

Kontaktformulare sind auf nahezu jeder Website zu finden und datenschutzrechtlich in mehrfacher Hinsicht relevant. Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage nach einer tragfähigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten. Häufig wird hierfür eine Einwilligung angenommen und per Checkbox eingeholt. Ähnlich stellt sich die Situation bei der Kontaktaufnahme per E-Mail dar. Auch hier stützen Verantwortliche die Verarbeitung nicht selten auf eine (vermeintlich konkludente) Einwilligung des Betroffenen. Rechtlich kommen aber neben der Einwilligung auch andere Rechtsgrundlagen in Betracht, die in der Praxis vorzugswürdig erscheinen.

Entwurf der Europäischen Kommission für die Leitlinien zum CRA

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vollständig gilt der CRA allerdings erst ab dem 11. Dezember 2027. Nachdem bereits im Dezember 2025 ein FAQ einer Dienststelle der Kommission veröffentlicht wurde, hat die Europäische Kommission nun einen Entwurf für die offiziellen Leitlinien zum CRA nach Art. 26 CRA veröffentlicht.