Piltz Legal Leistungsportfolio
Zeitgemäße Rechtsberatung kombiniert fundiertes Fachwissen, Reaktionsschnelligkeit, ständige Abstimmung mit dem Mandanten und traditionell gutes juristisches Handwerk – dies alles kennzeichnet Piltz Legal. Wir sind in den stetig komplexer werdenden Themenwelten von Digitalisierung und Datenschutzrecht ebenso unterwegs, wie im klassischen, insbesondere internationalen Vertrags-, Handels- und Wirtschaftsrecht. IT-Sicherheit ist ein Thema für Sie? Für uns auch, und zwar aus juristischer Sicht.
Was das für Sie bringt? Punktgenaue Beratung und Begleitung zu Einzelthemen und ein Portfolio an Möglichkeiten für Ihren komplexen Geschäftsalltag. Wir korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
News
Ist mein Unternehmen Anbieter nach der KI-Verordnung? Zum Begriff des „Inverkehrbringens“ nach der KI-VO
Die Einführung der KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und / oder anbieten. Die KI-VO legt eine Vielzahl von Anforderungen fest, die in erster Linie von den Anbietern von KI-Systemen erfüllt werden müssen. Daher ist es für Unternehmen essenziell zu klären, ob sie als „Anbieter“ von KI-Systemen im Sinne der KI-VO gelten.
Gutachten von Piltz Legal zum Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen für den bvitg – Fragen zum neuen § 393 SGB V
Seit dem 1. Juli 2024 gilt der neue § 393 SGB V. Darin geht es um den Einsatz von Cloud-Diensten für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten im Gesundheitsbereich. Piltz Legal hat für den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. („bvitg“) ein Gutachten zu ausgewählten Fragen der Mitglieder des bvitg erstellt. Dieses Gutachten ist jetzt öffentlich auf der Website des bvitg unter der folgenden URL abrufbar: https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/2024-05-27_bvitg-Cloud-Gutachten.pdf.In diesem Newsbeitrag gehen wir auf ausgewählte Themen ein, die auch im Gutachten detaillierter besprochen werden.
Weitere Auszeichnungen für unsere beiden Partner
Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz und Dr. Carlo Piltz weitere Auszeichnungen durch das Handelsblatt erhalten haben und in der 16. Edition der The Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurden.