Piltz Legal Leistungsportfolio

Zeitgemäße Rechtsberatung kombiniert fundiertes Fachwissen, Reaktionsschnelligkeit, ständige Abstimmung mit dem Mandanten und traditionell gutes juristisches Handwerk – dies alles kennzeichnet Piltz Legal. Wir sind in den stetig komplexer werdenden Themenwelten von Digitalisierung und Datenschutzrecht ebenso unterwegs, wie im klassischen, insbesondere internationalen Vertrags-, Handels- und Wirtschaftsrecht. IT-Sicherheit ist ein Thema für Sie? Für uns auch, und zwar aus juristischer Sicht.

Was das für Sie bringt? Punktgenaue Beratung und Begleitung zu Einzelthemen und ein Portfolio an Möglichkeiten für Ihren komplexen Geschäftsalltag. Wir korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Datenschutz-
Recht

DSGVO, ePrivacy, BDSG oder TTDSG - wir unterstützen Sie bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten und finden mit Ihnen Lösungen.

IT-Sicherheits-
Recht

Wir beraten Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zum Schutz von Unternehmensinformationen und (personenbezogenen) Daten.

Internationale
Beschaffung und
Absatz von Waren,
Lieferketten

UN-Kaufrecht/CISG, Incoterms und Verträge des Außenhandels beschäftigen uns ständig.

IT-Recht

Worauf müssen Sie bei dem Einsatz von Cloud-Dienstleistern oder beim Outsourcing Ihrer IT achten? Wir begleiten Sie bei IT-rechtlichen Fragestellungen.

Recht der
Digitalisierung

Sowohl das "Internet der Dinge" als auch der Absatz "Digitaler Güter" sind für uns bekanntes juristisches Terrain und Teil unseres Beratungsspektrums.

Internationales
Handels- und
Vertriebsrecht

Grenzüberschreitende Verträge stellen aus nationalen Geschäften nicht bekannte Herausforderungen.

Verwaltungs-
Recht

Wir unterstützen Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf datenschutzrechtlichen Verfahren.

Internationale Streitbeilegung, Schiedswesen

Erfolgversprechende internationale Rechtsverfolgung bedarf umsichtiger Vorüberlegungen.

Vertriebshändler-/
Handelsvertreter-
Recht

Vertriebshändler und Handelsvertreter sind international besonders protegierte Geschäftspartner.

News

Tracking und Auswertung von Leistungsdaten im Profisport

Die Datenerfassung im Leistungssport hat sich zu einem unverzichtbaren Instrument für moderne Sportorganisationen entwickelt. Vereine, Verbände und Unternehmen nutzen umfangreiche Datenanalysen zur Leistungsoptimierung und strategischen Entscheidungsfindung. Hierbei werden im Allgemeinen Leistungsdaten, aber mitunter auch sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Verantwortliche müssen die Anforderungen der DSGVO beachten und Rechtsgrundlagen für die Datennutzung nachweisen können. Dieser Beitrag beleuchtet, vor welchen rechtlichen Herausforderungen Vereine bei der Auswertung von Leistungs- und Gesundheitsdaten von Sportlern stehen und auf welche Rechtsgrundlagen sie diese Verarbeitung stützen können.

Der Beitrag von Dr. Carlo Piltz und Ilia Kukin aus dem DSB 10/2025 ist hier abrufbar.

Neue Entwicklungen im UN-Kaufrecht

Die zentrale Stellung des UN-Kaufrechts/CISG als juristische Basis für Export- und Importverträge wird heute nicht mehr infrage gestellt. Praktiker berichten von einer deutlichen Tendenz in den Unternehmen, ihre Außenhandelsgeschäfte gezielt auf das UN-Kaufrecht umzustellen. Ein Ausschluss des UN-Kaufrechts erklärt sich heute überwiegend mit mangelnder Vertrautheit mit seinen Inhalten und fehlender Neigung, diesem Zustand abzuhelfen, lässt sich angesichts der weitreichenden Dispositivität seiner Bestimmungen jedoch kaum mit nicht akzeptablen Lösungen des UN-Kaufrechts belegen. In Fortführung des Gliederungsschemas der vorangegangenen Berichtsaufsätze (zuletzt NJW 2023, NJW Jahr 2023 Seite 2542) wird die Liste der Vertragsstaaten aktualisiert und neben Hinweisen auf aktuelle Arbeitsmittel insbesondere die seit dem letzten Berichtsaufsatz bekannt gewordene in- und ausländische Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht/CISG aufgearbeitet.

EuGH-Urteil zum Personenbezug und Informationspflichten – pseudonymisierte Daten können für den Empfänger auch anonym sein

Das EuGH-Urteil in der Rechtssache EDSB vs. SRB (Rs. C‑413/23 P) und dessen Folgen für die Rechtsanwendung werden derzeit zu Recht kontrovers diskutiert. In dem Urteil geht es zwar um Bestimmungen aus der Verordnung 2018/1725, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt. Der EuGH hat aber ausdrücklich entschieden, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ in dieser Verordnung und der DSGVO und der nicht mehr gültigen Richtlinie 95/46 EG identisch auszulegen ist (Rn. 52). Das Urteil ist für Unternehmen und mitgliedstaatliche Behörden gleichermaßen bedeutsam.