Piltz Legal Leistungsportfolio

Zeitgemäße Rechtsberatung kombiniert fundiertes Fachwissen, Reaktionsschnelligkeit, ständige Abstimmung mit dem Mandanten und traditionell gutes juristisches Handwerk – dies alles kennzeichnet Piltz Legal. Wir sind in den stetig komplexer werdenden Themenwelten von Digitalisierung und Datenschutzrecht ebenso unterwegs, wie im klassischen, insbesondere internationalen Vertrags-, Handels- und Wirtschaftsrecht. IT-Sicherheit ist ein Thema für Sie? Für uns auch, und zwar aus juristischer Sicht.

Was das für Sie bringt? Punktgenaue Beratung und Begleitung zu Einzelthemen und ein Portfolio an Möglichkeiten für Ihren komplexen Geschäftsalltag. Wir korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Datenschutz-
Recht

DSGVO, ePrivacy, BDSG oder TTDSG - wir unterstützen Sie bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten und finden mit Ihnen Lösungen.

IT-Sicherheits-
Recht

Wir beraten Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zum Schutz von Unternehmensinformationen und (personenbezogenen) Daten.

Internationale
Beschaffung und
Absatz von Waren,
Lieferketten

UN-Kaufrecht/CISG, Incoterms und Verträge des Außenhandels beschäftigen uns ständig.

IT-Recht

Worauf müssen Sie bei dem Einsatz von Cloud-Dienstleistern oder beim Outsourcing Ihrer IT achten? Wir begleiten Sie bei IT-rechtlichen Fragestellungen.

Recht der
Digitalisierung

Sowohl das "Internet der Dinge" als auch der Absatz "Digitaler Güter" sind für uns bekanntes juristisches Terrain und Teil unseres Beratungsspektrums.

Internationales
Handels- und
Vertriebsrecht

Grenzüberschreitende Verträge stellen aus nationalen Geschäften nicht bekannte Herausforderungen.

Verwaltungs-
Recht

Wir unterstützen Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf datenschutzrechtlichen Verfahren.

Internationale Streitbeilegung, Schiedswesen

Erfolgversprechende internationale Rechtsverfolgung bedarf umsichtiger Vorüberlegungen.

Vertriebshändler-/
Handelsvertreter-
Recht

Vertriebshändler und Handelsvertreter sind international besonders protegierte Geschäftspartner.

News

Der Digital Services Act – Überblick zu den einzelnen Adressaten und deren Pflichten

Der am 16. November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) wird ab dem 17. Februar 2024 vollständig gelten. Einige Pflichten, wie die Angabe der monatlichen Zahl der aktiven Nutzer durch Online-Plattformen, gelten bereits seit dem Inkrafttreten.

Der kommende EU Digital Services Act – Pflicht zu Melde- und Abhilfeverfahren für Hosting-Dienste

Der vollständige Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 rückt stetig näher. Und mit ihm auch die Verpflichtung zahlreicher Unternehmen. Wichtig: der DSA gilt, anders als oft öffentlich wahrgenommen, nicht nur für die „Großen“. Nachfolgend wird deshalb die Pflicht von Hostingdiensteanbietern vorgestellt, die ein Melde- und Abhilfeverfahren nach dem DSA implementieren müssen.

Wichtige Änderungen des TTDSG durch das deutsche DSA-Umsetzungsgesetz in Sicht

Der (vollständige) Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA), der teilweise auch als „Grundgesetz des Internets“ bezeichnet wird, rückt näher. Erste Vorschriften der europäischen Verordnung gelten bereits jetzt, wozu u. a. die Verpflichtung von Anbietern für Online-Plattformen und -Suchmaschinen zur Nennung ihrer durchschnittlichen monatlichen Nutzeranzahl in der EU gehört. Nähere Informationen zum DSA und dessen Inhalt können auch unserer EU-Digitalgesetzgebungsübersicht entnehmen werden.