Projekte von Beginn an umsichtig anzugehen, juristische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und ebenso schnell wie nachhaltig auf Anforderungen zu reagieren sind wichtige Beiträge für den Erfolg unternehmerischen Handelns. Praxisnahes Einfühlungsvermögen und konstruktives Mitdenken sind dafür unentbehrlich. Eine diese Vorgaben erfüllende, zielorientierte Begleitung juristischer Fragestellungen ist eine Komponente Ihres Erfolges.
Piltz Legal setzt sich in erster Linie beratend und begleitend, bei Bedarf aber auch prozessführend für Sie ein. Mit inhaltlicher hoher Qualität klären und bearbeiten wir ebenso zügig wie präzise nationale und internationale Fragestellungen aus den Bereichen Datenschutz- und IT-Recht sowie Wirtschafts- und Handelsrecht. Ziel ist immer, mit lösungsorientiertem Pragmatismus nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.
Was uns antreibt? Leidenschaft für unsere Fachgebiete und Neugier für neue Herausforderungen. Das Piltz Legal-Team steht Ihnen beratend und begleitend zur Seite, um Ihre Geschäfte voranzubringen.
Events
Fränkischer Datenschutztag 2026 in Würzburg
Markieren Sie sich schon jetzt den 24. und 25. Juni 2026 in Ihrem Kalender für den „Fränkischen Datenschutztag“ in Würzburg. Am Abend des 24. Juni 2026 laden wir Sie zu unserem Welcome Event auf der Terrasse des Schlosshotels Steinburg für nette Gespräche und am 25. Juni 2026 zu unserer Hauptveranstaltung ein. Freuen Sie sich auf interessante Themen rund um aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen, Ansichten und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und hilfreiche Praxiserfahrungen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
News
Außerdienstliche Straftaten unter Nutzung betrieblicher Mittel: Zur Reichweite des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG
§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG erlaubt Verantwortlichen, personenbezogene Daten von Beschäftigten zu verarbeiten, so weit dies zur Aufdeckung einer „im Beschäftigungsverhältnis begangenen“ Straftat erforderlich ist. Die Reichweite dieser Rechtsgrundlage wurde in der Rechtsprechung bislang aber kaum behandelt. Insbesondere ist unklar, wann eine Straftat als „im Beschäftigungsverhältnis begangen“ gilt. In der Praxis können Straftaten auch außerhalb der Arbeitszeit begangen werden, wobei zugleich betriebliche Mittel (etwa Laptop oder Mobiltelefon) zum Einsatz kommen. Hier stellt sich die Frage, ob sich interne Untersuchungen in solchen Konstellationen auf § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG stützen lassen oder ob hierfür eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.
Mit dieser Frage befasst sich der aktuelle Beitrag von Carlo Piltz und Ilia Kukin im Datenschutz-Berater (03/2026).
LAG Rheinland-Pfalz: Datenschutzverstoß als Kündigungsgrund?
Mit Urteil vom 30. Juli 2025 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 SLa 293/24) entschieden, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter nach einem Datenschutzverstoß unrechtmäßig gekündigt wurde.
GDNG in der Praxis: Zuständigkeiten und Anzeigeverfahren bei länderübergreifender Gesundheitsforschung
Auch wenn verschiedene Fragen rund um das Gesetz noch nicht geklärt sind (wie z. B. die Frage des Verhältnisses zu anderen relevanten Regelungen – insbesondere § 27 BDSG, Datenschutz- und ggf. Krankenhausgesetze der Länder - oder aber ob das GDNG selbst die Anforderungen des Art. 89 DSGVO erfüllt) kommt das Gesetz immer mehr in der Praxis des Gesundheitswesens an. So hat etwa die Datenschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen bereits vor über einem Jahr im Rahmen einer Sitzung der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Protokoll gegeben, dass zahlreiche Anträge nach dem GDNG erwartet werden (siehe TOP 12, S. 9).
Wichtige aktuelle EU-Digitalgesetzgebung
Überblick zu den wichtigen aktuellen EU-Digitalgesetzgebungen
Das Piltz Legal Team stellt Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Gesetzgebungen auf EU-Ebene zur Verfügung.
Diese finden Sie hier.