Projekte von Beginn an umsichtig anzugehen, juristische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und ebenso schnell wie nachhaltig auf Anforderungen zu reagieren sind wichtige Beiträge für den Erfolg unternehmerischen Handelns. Praxisnahes Einfühlungsvermögen und konstruktives Mitdenken sind dafür unentbehrlich. Eine diese Vorgaben erfüllende, zielorientierte Begleitung juristischer Fragestellungen ist eine Komponente Ihres Erfolges.
Piltz Legal setzt sich in erster Linie beratend und begleitend, bei Bedarf aber auch prozessführend für Sie ein. Mit inhaltlicher hoher Qualität klären und bearbeiten wir ebenso zügig wie präzise nationale und internationale Fragestellungen aus den Bereichen Datenschutz- und IT-Recht sowie Wirtschafts- und Handelsrecht. Ziel ist immer, mit lösungsorientiertem Pragmatismus nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.
Was uns antreibt? Leidenschaft für unsere Fachgebiete und Neugier für neue Herausforderungen. Das Piltz Legal-Team steht Ihnen beratend und begleitend zur Seite, um Ihre Geschäfte voranzubringen.
Events
Fränkischer Datenschutztag 2026 in Würzburg
Markieren Sie sich schon jetzt den 24. und 25. Juni 2026 in Ihrem Kalender für den „Fränkischen Datenschutztag“ in Würzburg. Am Abend des 24. Juni 2026 laden wir Sie zu unserem Welcome Event auf der Terrasse des Schlosshotels Steinburg für nette Gespräche und am 25. Juni 2026 zu unserer Hauptveranstaltung ein. Freuen Sie sich auf interessante Themen rund um aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen, Ansichten und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und hilfreiche Praxiserfahrungen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
News
NIS-2: Pflicht zur Benennung eines Vertreters für Einrichtungen im Drittland
Im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie (NIS-2-RL) kann es zu Situationen kommen, in denen Anbieter bestimmter NIS-2-relevanter Dienste, wie etwa ein Managed Service Provider, seinen Sitz ausschließlich in einem Drittland hat, jedoch Dienste innerhalb der EU anbietet. Der territoriale Anwendungsbereich ist nach Art. 2 Abs. 1 NIS-2-RL eröffnet, sobald ein Unternehmen einen Dienst in der EU erbringt oder dort Tätigkeiten ausübt. Art. 26 NIS-2-RL konkretisiert diesen Anwendungsbereich dahingehend, dass grundsätzlich der Mitgliedstaat und damit dessen jeweiliges Umsetzungsgesetz für eine Einrichtung anwendbar ist, in dem die Einrichtung niedergelassen ist. Hierzu haben wir bereits einen Beitrag verfasst.
Territorialer Anwendungsbereich von NIS-2 – Wann gilt das BSIG für Managed Service Provider (MSP) aus Drittländern?
In einem früheren Beitrag haben wir uns mit der Frage auseinandergesetzt, wer nach dem geänderten Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz - BSIG) als Managed Service Provider (MSP) oder Managed Security Service Provider (MSSP) einzuordnen ist. Ist also ein Unternehmen eines Unternehmensverbundes zentral für den Betrieb der IT des Verbundes zuständig, kann es als MSP und damit als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung i. S. v. § 28 Abs. 1 Nr. 4 und / oder § 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG einzuordnen sein – sofern es in den Anwendungsbereich des BSIG fällt.
Der CRA – Was sollten Unternehmen 2026 und darüber hinaus beachten?
Der Cyber Resilience Act (CRA) zielt darauf ab, dass auf dem europäischen Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen ein einheitliches Cybersicherheitsniveau aufweisen. Zu diesem Zweck legt der CRA Pflichten für sämtliche Wirtschaftsakteure der Produktlieferkette fest, insbesondere für den Hersteller, aber auch für die Händler von Produkten mit digitalen Elementen.
Wichtige aktuelle EU-Digitalgesetzgebung
Überblick zu den wichtigen aktuellen EU-Digitalgesetzgebungen
Das Piltz Legal Team stellt Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Gesetzgebungen auf EU-Ebene zur Verfügung.
Diese finden Sie hier.