Rechtsberatung für Unternehmen, Institutionen und Verbände

Projekte von Beginn an umsichtig anzugehen, juristische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und ebenso schnell wie nachhaltig auf Anforderungen zu reagieren sind wichtige Beiträge für den Erfolg unternehmerischen Handelns. Praxisnahes Einfühlungsvermögen und konstruktives Mitdenken sind dafür unentbehrlich. Eine diese Vorgaben erfüllende, zielorientierte Begleitung juristischer Fragestellungen ist eine Komponente Ihres Erfolges.

Piltz Legal setzt sich in erster Linie beratend und begleitend, bei Bedarf aber auch prozessführend für Sie ein. Mit inhaltlicher hoher Qualität klären und bearbeiten wir ebenso zügig wie präzise nationale und internationale Fragestellungen aus den Bereichen Datenschutz- und IT-Recht sowie Wirtschafts- und Handelsrecht. Ziel ist immer, mit lösungsorientiertem Pragmatismus nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.

Was uns antreibt? Leidenschaft für unsere Fachgebiete und Neugier für neue Herausforderungen. Das Piltz Legal-Team steht Ihnen beratend und begleitend zur Seite, um Ihre Geschäfte voranzubringen.

Leistung

Was wir für Sie tun können

Fokus

Wo wir unseren Fokus haben

Kanzlei

Wer wir sind und wie wir arbeiten

Karriere

Wen wir für unser Team suchen

Events

Fränkischer Datenschutztag 2026 in Würzburg

Markieren Sie sich schon jetzt den 24. und 25. Juni 2026 in Ihrem Kalender für den „Fränkischen Datenschutztag“ in Würzburg. Am Abend des 24. Juni 2026 laden wir Sie zu unserem Welcome Event auf der Terrasse des Schlosshotels Steinburg für nette Gespräche und am 25. Juni 2026 zu unserer Hauptveranstaltung ein. Freuen Sie sich auf interessante Themen rund um aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen, Ansichten und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und hilfreiche Praxiserfahrungen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Hier gibt es weitere interessante Events.

News

Wer ist „Geschäftsleitung“ nach dem BSIG? Prokurist, CIO, Komplementär im Fokus

Das durch die europäische NIS-2-Richtlinie geänderte Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz - BSIG) bringt eine ganze Reihe an Neuerungen im Bereich der IT-Sicherheit. Im Gegensatz zu sonstigen Rechtsakten der europäischen Digitalgesetzgebung enthalten die Änderungen des BSIG durch die NIS-2-Richtlinie eine neue Vorgabe, die explizit Geschäftsleitungen von BSIG-relevanten Unternehmen und sonstigen Stellen besonders interessieren dürfte.

Vom Abwasser bis zur IT — Eigenbetriebe als potenziell wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen nach dem BSIG

Hinsichtlich öffentlicher Stellen der Länder verhält sich das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz - BSIG) sehr zurückhaltend. Nicht zuletzt aufgrund der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern finden sich zwar insbesondere in § 29 und Teil 3 Kapitel 3 BSIG Regelungen betreffend die Bundesverwaltung. Entsprechende Regelungen in Bezug auf Verwaltungen der Länder fehlen indes, sodass man auf die Idee kommen könnte, dass insbesondere Einrichtungen außerhalb der Bundes- und Landesverwaltung nicht vom BSIG adressiert werden.

Konzern-IT-Gesellschaften unter der NIS-2-Richtlinie – Neue Herausforderungen für Managed Service Provider und Managed Security Service Provider?

Viele Konzerne oder Unternehmensgruppen betreiben eine eigene IT-(Service) Gesellschaft, die bspw. ERP, MS 365 & Co. ausschließlich für andere Konzerngesellschaften bereitstellt. Mit Geltung der neuen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie stellt sich die Frage, ob diese eigene interne IT nach dem deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetz (= § 2 Nr. 26 BSIG) als „Managed Service Provider“ (MSP) einzuordnen ist – und sich daher spezifische Pflichten ergeben.

Wichtige aktuelle EU-Digitalgesetzgebung

Überblick zu den wichtigen aktuellen EU-Digitalgesetzgebungen

Das Piltz Legal Team stellt Ihnen in regelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Gesetzgebungen auf EU-Ebene zur Verfügung.

Diese finden Sie hier.

Blog De Lege Data

Verwaltungsgericht: Einmal Auskunftsanspruch, bitte – Fristbeginn, anwaltliche Vollmacht, zeitlicher Umfang

29.01.2026 Carlo Piltz

Was ist ein „Vertrag“ nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO? BGH mit neuer Entscheidung und gegen die Auffassung des EDSA

28.01.2026 Carlo Piltz

Oberverwaltungsgericht: Das Recht zur Datenschutzbeschwerde erlischt mit dem Tod der betroffenen Person – kein Übergang auf die Erben

04.01.2026 Carlo Piltz

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