Mediation für Unternehmen und Institutionen

Die Austragung von Streitigkeiten vor staatlichen oder Schiedsgerichten ist grundsätzlich nur ultima ratio. Auch bei sorgfältigster Redaktion der zugrundeliegenden Verträge bleibt manchmal aber keine andere Wahl. Dies gilt insbesondere, wenn die Gegenseite insolvent wird und der – den Insolvenzgläubigern verpflichtete – Insolvenzverwalter Klage erhebt, um die Insolvenzmasse aufzubessern.

Piltz Legal bietet Ihnen langjährige Erfahrung und umfassende Expertise in der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Piltz Legal vertritt sie in Verfahren vor staatlichen und Schiedsgerichten, zeigt Ihnen auf, in welchen Gestaltungen die Schiedsgerichtsbarkeit praktisch alternativlos ist und empfiehlt Ihnen bewährte Streiterledigungs-Klauseln für Ihre Verträge.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist für die internationale Streiterledigung deutlich ausbalancierter und den Besonderheiten des zu entscheidenden Falles anpassbarer als die staatliche Gerichtsbarkeit. Gleichwohl ist auch die Schiedsgerichtsbarkeit kein Allheilmittel und bedarf umsichtiger Vorprüfungen

Viele denkbaren Konflikte und potentiellen Streitigkeiten lassen sich durch eine besonnene und sorgfältige Vertragsredaktion zumindest deutlich entschärfen und abschwächen. Dazu gehören allerdings auch belastbare Streiterledigungsklauseln.

Prof. Dr. Piltz ist in zahlreichen Verfahren als Schiedsrichter tätig bzw. gewesen und Vorsitzender des Executive Committee der European-Latinamerican Arbitration Association (ELArb) in Hamburg.

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Rechtsanwalt, Partner
Prof. Dr. Burghard Piltz
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