Johannes Zwerschke, LL.M.

Rechtsanwalt
Senior Associate

T > +49 30 814 53 50 00
E > johannes.zwerschke@piltz.legal

Kompetenzen

Ich habe mich auf deutsches und europäisches Datenschutzrecht sowie IT- und Cybersecurity-Recht spezialisiert. Seit dem Jahr 2018 bin ich Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK), Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) und ISO IEC 27001-Auditor (TÜV). Im Jahr 2022 habe ich an der Universität des Saarlandes einen Master of Laws (LL.M.) im Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ abgeschlossen. Ich begleite seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit – zunächst als Consultant und dann als Rechtsanwalt – Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen in ihren Compliance-Prozessen und in der Kommunikation mit Behörden und vor Gericht. Hierbei berate ich Mandanten auch in allen verwaltungs- und verwaltungsprozessrechtlichen Fragen.

Neben meiner Beratungstätigkeit halte ich Vorträge zu aktuellen Fragestellungen im Datenschutz und – IT- / Cybersecurity-Recht und verfasse regelmäßig Aufsätze für verschiedene Fachpublikationen.

Publikationen

  • Piltz/Zwerschke: Missbräuchliche Ausübung von DS-GVO-Betroffenenrechten– zulässiger Verteidigungseinwand für Verantwortliche?, RDV 2022, 11
  • Piltz/Zwerschke: Die Ausnahme von der Einwilligungspflicht nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG, Ping 2021, 218
  • Piltz/Zwerschke: Was sich mit den neuen Cookie-Regelungen ändert, c’t-Magazin Dezember 2021
  • Piltz/Zwerschke: Das Verhältnis von Art. 15 DSGVO zu § 630g BGB, MedR 2021, 1070
  • Piltz/Zwerschke: „Rechte an Daten“: Neuere Entwicklungen und Haftungsfragen, GRUR-Prax 2021, 11
  • Piltz/Zwerschke: Von Newslettern und Datenschutzverletzungen, DSB 2020, 277
  • Piltz/Zwerschke: Die rückwirkende Heilung rechtswidriger Datenverarbeitungen, DSB 2020, 148
  • Piltz/Zwerschke: Datenschutzrechtliche Fragen zu den neuen „Corona- Arbeitsschutzstandards“, DSB 2020, 124
  • Piltz/Zwerschke:  Überblick zur bisher ergangenen Rechtsprechung des BAG zum neuen Datenschutzrecht, NZA-RR 2020, 113
  • Zwerschke: Besitzschutzvorschriften nicht auf elektronische Daten anwendbar, GRUR-Prax 2020, 32
  • Piltz/Zwerschke: Kapitel 8.5 - Einsatz von Auftragsverarbeitern, in Kaulartz/Braegelmann, Rechtshandbuch Artificial Intelligence und Machine Learning, 1. Auflage, 2020, München