News
Wirtschaftswoche vergibt Auszeichnung an Piltz Legal in der Kategorie "Top Kanzlei Datenschutzrecht"
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz und sein Team von der Wirtschaftswoche in der Kategorie "Top Kanzlei für Datenschutzrecht" ausgezeichnet wurden.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr über diese Anerkennung. Dieses Feedback ist für uns weiterer Ansporn, mit fachspezifischer Expertise unsere Mandanten zu unterstützen.
Hier finden Sie den kompletten Artikel der Wirtschaftswoche.
News
Belgischer Staatsrat: Drittlandsübermittlung an AWS kann unter gewissen Umständen DSGVO-konform sein
Der belgische Staatsrat, ein außergerichtliches Beratungs- und Rechtsprechungsorgan, das die Exekutive in Belgien überwacht, äußerte sich kürzlich in einem Eilrechtsschutzverfahren in bemerkenswerter Weise zum Thema Drittlandsübermittlungen an den US-amerikanischen Cloud-Dienst Amazon Web Services (AWS).
Bußgeld der italienischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit einem Hinweisgebersystem
Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Betreiber des Flughafens Bologna ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR verhängt. Dem Bußgeld liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem es um ein vom Flughafenbetreiber eingerichtetes Hinweisgebersystem geht. Der Verantwortliche hatte keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt und sich dafür entschieden, Daten während der Speicherung und Übertragung im Netz nicht zu verschlüsseln.
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter – Generalist oder Spezialist?
In der aktuellen BvD-News 2/2021 des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands hat Dr. Carlo Piltz einen Fachbeitrag zu den gesetzlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte und der Frage veröffentlicht, ob auch (oder nur) Rechtsanwälte Datenschutzbeauftragte sein können.
"China Import Service Fee" - Abzocke bei CIF-Importen
Importe aus China geben immer wieder Anlass zu Ärger. Stein des Anstoßes sind zusätzliche Zahlungen, die von Importeuren gefordert werden, die auf CFR/CIF-Basis eingekauft haben und daher zu Recht meinen, diese zusätzlichen Zahlungen an sich nicht leisten zu müssen.
Abfrage des Impfstatus von Arbeitnehmern – Neue Vorgaben und Pflichten für Arbeitgeber durch Corona-Landesverordnungen
Sowohl NRW als auch Sachsen haben Regelungen eingeführt, nach denen Arbeitnehmer, unter gewissen Umständen, dem Arbeitgeber einen Corona-Negativtest vorlegen oder vor Wiederaufnahme der Arbeit einen dokumentierten, vom Arbeitgeber beaufsichtigten Corona-Test durchführen müssen. Alternativ kann auch der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes vorgelegt werden. Datenschutzrechtlich stellt sich diesbezüglich die Frage des rechtmäßigen Umgangs mit den Beschäftigtendaten, insbesondere, ob etwa eine Einwilligung der Arbeitnehmer einzuholen ist.