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Weiterer Fachaufsatz zum geplanten Cyber Resilience Act - Verhältnis des Cyber Resilience Act zur DSGVO

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 05/2023) wurde ein weiterer Aufsatz mit dem Titel „Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO“ von Dr. Carlo Piltz, Alexander Weiß und Johannes Zwerschke veröffentlicht.

Der Cyber Resilience Act befindet sich derzeit zwar noch am Anfang des europäischen Normgebungsverfahrens, wird jedoch aufgrund seines umfangreichen Anwendungsbereichs wahrscheinlich ähnlich weitreichende Auswirkungen für die datengetriebenen Wirtschaftsbereiche und Vertriebsketten digitaler Produkte haben, wie die DSGVO im Jahr 2018.

Gegenstand des Aufsatzes sind die durch Unternehmen beim Vertrieb und Import von regulierten Produkten einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen sowie die Regelungen zu Marktüberwachungsbehörden und zur Rechtsdurchsetzung im Entwurf der Europäischen Kommission zum Cyber Resilience Act. Zudem wird stets ein Bezug zu den entsprechenden Vorschriften der DSGVO hergestellt.

Im März dieses Jahres erschien ein erster Beitrag, der die wesentlichen Grundlagen des Kommissionsentwurfs zum Cyber Resilience Act, das Verhältnis zur DSGVO und die dogmatische Beziehung der beiden Verordnungen zueinander zum Gegenstand hatte.

Rechtsanwalt, Senior Associate
Alexander Weiss
Rechtsanwalt, Senior Associate
Alexander Weiss

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Neue Entwicklungen im UN-Kaufrecht

Die zentrale Stellung des UN-Kaufrechts/CISG als juristische Basis für Export- und Importverträge wird heute nicht mehr infrage gestellt. Praktiker berichten von einer deutlichen Tendenz in den Unternehmen, ihre Außenhandelsgeschäfte gezielt auf das UN-Kaufrecht umzustellen. Ein Ausschluss des UN-Kaufrechts erklärt sich heute überwiegend mit mangelnder Vertrautheit mit seinen Inhalten und fehlender Neigung, diesem Zustand abzuhelfen, lässt sich angesichts der weitreichenden Dispositivität seiner Bestimmungen jedoch kaum mit nicht akzeptablen Lösungen des UN-Kaufrechts belegen. In Fortführung des Gliederungsschemas der vorangegangenen Berichtsaufsätze (zuletzt NJW 2023, NJW Jahr 2023 Seite 2542) wird die Liste der Vertragsstaaten aktualisiert und neben Hinweisen auf aktuelle Arbeitsmittel insbesondere die seit dem letzten Berichtsaufsatz bekannt gewordene in- und ausländische Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht/CISG aufgearbeitet.

EuGH-Urteil zum Personenbezug und Informationspflichten – pseudonymisierte Daten können für den Empfänger auch anonym sein

Das EuGH-Urteil in der Rechtssache EDSB vs. SRB (Rs. C‑413/23 P) und dessen Folgen für die Rechtsanwendung werden derzeit zu Recht kontrovers diskutiert. In dem Urteil geht es zwar um Bestimmungen aus der Verordnung 2018/1725, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt. Der EuGH hat aber ausdrücklich entschieden, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ in dieser Verordnung und der DSGVO und der nicht mehr gültigen Richtlinie 95/46 EG identisch auszulegen ist (Rn. 52). Das Urteil ist für Unternehmen und mitgliedstaatliche Behörden gleichermaßen bedeutsam.

Rechtswidrigkeit von (Gebühren) Bescheiden wegen DSGVO-Verstoß - Dürfen öffentliche Stellen ihre Verfahren automatisieren?

Automatisierte Entscheidungen unterliegen gem. Art. 22 DSGVO besonderen gesetzlichen Anforderungen, welche auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung gelten. Zentrale Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Entscheidungen ist das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Fehlt diese, ist der Bescheid rechtswidrig. Wie die Verwaltungsgerichte damit umgehen, zeigt eine aktuelle Entscheidung des VG Bremen (Urt. v. 14.07.2025, 2 K 763/23).

Dürfen Datenschutzbehörden die Namen der sanktionierten Unternehmen veröffentlichen?

Sowohl die BfDI als auch die Landesdatenschutzbehörden informieren regelmäßig in Pressemitteilungen über aktuelle Bußgeldverfahren. Mitunter werden dabei auch die betroffenen Unternehmen namentlich genannt. Doch ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig und welche Grenzen haben die Behörden dabei einzuhalten? In anderen Rechtsgebieten existiert zu diesen Fragen durch umfangreiche Rechtsprechung - allerdings bislang nicht speziell im Bereich des Datenschutzrechts.

Geschäftsgeheimnisse und Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO: Spannungsfeld und Praxisfragen

Unternehmen sehen sich häufig mit Auskunftsanfragen betroffener Personen konfrontiert, deren Beantwortung auch Geschäftsgeheimnisse betreffen kann. Dies gilt etwa in Fällen, in denen Unternehmen Informationen zu algorithmischen Entscheidungsprozessen gem. Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO offenlegen müssen. Aber auch klassische Geschäftsgeheimnisse wie interne Dokumentationen, etwa Kundenlisten oder Produktspezifikationen, können von der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO betroffen sein.

Zuständigkeitswirrwarr: Übersicht zur Zuständigkeit für die Überwachung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bis zur Gründung der bundesweit zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Ursprünglich war geplant, dass eine bundesweit zuständige Behörde die Überwachung des BFSG übernehmen soll. Die sogenannte Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Sachsen-Anhalt befindet sich aber noch „in Errichtung“. Auf dem Internetangebot des Landes Sachsen-Anhalt finden sich zur MLBF derzeit lediglich ein Postfach, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer (hier abrufbar). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Behörden bis zur Errichtung der MLBF für die Überwachung des BFSG zuständig sind.