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Weiterer Ausbau der Kompetenz im Bereich der Beratung im IT-Sicherheitsrecht
Im Rahmen unserer Beratungsstrategie bauen wir bei Piltz Legal kontinuierlich unsere Kompetenzen im Bereich IT-Sicherheitsrecht aus. Bei der Beratung unserer Mandanten ist es uns wichtig, nicht nur fachspezifisches rechtliches Know How zu liefern, sondern auch die Sprache der IT sprechen zu können.
Wir freuen uns daher, dass Dr. Carlo Piltz erfolgreich den Zertifikatslehrgang zum Business Continuity Manager (BCM) gemäß ISO 22301, ISO 27031 und BSI IT-Grundschutz bei der Bitkom Akademie abgeschlossen hat. Zuvor hatte Johannes Zwerschke bereits erfolgreich die Zertifizierung zum IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSiBe) / Chief Information Security Officer (CISO) gemäß ISO/IEC 27001/27002 und BSI IT-Grundschutz erworben.
Die erworbenen Fachkenntnisse befähigen uns, gerade in zeitkritischen und für Mandanten sensiblen Situationen wie Angriffen auf IT-Systeme und Betriebsstörungen, effektiv zu unterstützen.
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5. Auflage des Plath-Kommentars zu DSGVO, BDSG und TDDDG erschienen
Die 5. Auflage des Plath-Kommentars ist erschienen. Der Kommentar erläutert DSGVO, BDSG und TDDDG in einem Band und zeigt auch das Zusammenspiel der Regelungen dort auf, wo die DSGVO Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vorsieht. Die Schwerpunktsetzung ist bewusst unternehmensbezogen: Die Autoren ordnen aktuelle Rechtsprechung, Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, Leitlinien des EDSA, die Umsetzung im europäischen Ausland sowie Auslegungsfragen und Literaturstimmen für die Praxis ein. Neu aufgenommen wurden unter anderem das Verhältnis von DSGVO und KI-VO, die DSGVO-Verfahrensverordnung und das Data Privacy Framework.
Datenschutzrechtliche Aspekte der Betriebsratswahl
Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die Unternehmens-IT. Weder die DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und dokumentiertes Schutzniveau.
Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission zu Hochrisiko-KI-Systemen
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ihre Leitlinien zu Hochrisiko-KI-Systemen (HRKIS) i.S.v. Art. 6 KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht.
Nach Art. 6 Abs. 5 KI-VO ist die Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu HRKIS verpflichtet. Das Ziel ist, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen durch die Leitlinien Unterstützung bei der Auslegung der relevanten Vorschriften erhalten sollen, um leichter bestimmen zu können, ob ihre KI-Systeme als HRKIS gemäß Art. 6 KI-VO gelten und welche Art von HRKIS vorliegt – ein System nach Anhang I oder nach Anhang III KI-VO. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über den Inhalt der Leitlinien geben.
KI im Kundenservice
Unternehmen haften für falsche oder irreführende Auskünfte, die ihre KI-Chatbots im Kundenservice geben, da diese rechtlich als Teil des Unternehmens gelten. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das eine Schönheitsklinik für fehlerhafte Angaben ihres Chatbots zu Ärztequalifikationen verantwortlich machte. Das Urteil unterstreicht, dass Unternehmen den Einsatz von KI sorgfältig überwachen und geeignete Kontrollmechanismen einführen müssen.
Wieder ausgezeichnet!
Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz, Dr. Carlo Piltz und Alexander Weiss weitere Auszeichnungen durch das Handelsblatt erhalten haben und in der 18. Edition der The Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurden.
Transkription von Videokonferenzen: Was ist zu beachten?
KI-gestützte Transkriptionstools werfen in der Praxis eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen auf, von der Rechtsgrundlage bis zum Umgang mit besonderen Datenkategorien. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat am 10. Juni 2026 einen neuen Leitfaden zur KI-basierten Transkription von Gemeinderatssitzungen veröffentlicht. Die Hinweise richten sich zwar an öffentliche Stellen in Baden-Württemberg, lassen sich aber weitgehend auf den nichtöffentlichen Bereich übertragen.