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Weitere Auszeichnungen für unsere beiden Partner
Der US-Verlag Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2024 ermittelt. Die aktuelle Edition im Handelsblatt basiert auf der 16. Ausgabe des Best-Lawyers-Ratings. In dem Verfahren werden Wirtschaftsanwälte gefragt, welche Wettbewerber sie besonders empfehlen können.
Wir freuen uns daher sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz für den Bereich Außenhandelsrecht die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte 2024" durch das Handelsblatt erhalten hat und in der 16. Ausgabe des Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurde.
Dr. Carlo Piltz wurde durch das Handelsblatt mit dem Award "Deutschlands Beste Anwälte 2024" in den Bereichen Datenschutzrecht, Technologierecht und IT-Recht ausgezeichnet. Außerdem wurde er in diesen Bereichen in der 16. Ausgabe des Best Lawyers in Germany™ inkludiert.
Unser Dank geht an alle teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen für die Empfehlungen und das Vertrauen.






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Piltz Legal zählt zu "Deutschlands besten Kanzleien 2026"
Im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Kanzleien 2026“ zählt unsere Kanzlei erneut zu den besten Kanzleien Deutschlands. Grundlage der Auszeichnung ist eine umfassende Erhebung von Best Lawyers, die die fachliche Kompetenz von Kanzleien bewertet.
Wir freuen uns über diese Anerkennung und sehen sie als Bestätigung unseres hohen Qualitätsanspruchs und unseres Engagements für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Piltz Legal erneut von der WirtschaftsWoche ausgezeichnet
Wir freuen uns über die erneute Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche.
Piltz Legal gehört auch in diesem Jahr zu den Top-Kanzleien im Datenschutzrecht. Gleichzeitig wird Dr. Carlo Piltz als „besonders empfohlener Anwalt“ geführt. Vielen Dank an alle, die zu dieser Auszeichnung beigetragen haben.
5. Auflage des Plath-Kommentars zu DSGVO, BDSG und TDDDG erschienen
Die 5. Auflage des Plath-Kommentars ist erschienen. Der Kommentar erläutert DSGVO, BDSG und TDDDG in einem Band und zeigt auch das Zusammenspiel der Regelungen dort auf, wo die DSGVO Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vorsieht. Die Schwerpunktsetzung ist bewusst unternehmensbezogen: Die Autoren ordnen aktuelle Rechtsprechung, Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, Leitlinien des EDSA, die Umsetzung im europäischen Ausland sowie Auslegungsfragen und Literaturstimmen für die Praxis ein. Neu aufgenommen wurden unter anderem das Verhältnis von DSGVO und KI-VO, die DSGVO-Verfahrensverordnung und das Data Privacy Framework.
Datenschutzrechtliche Aspekte der Betriebsratswahl
Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die Unternehmens-IT. Weder die DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und dokumentiertes Schutzniveau.
Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission zu Hochrisiko-KI-Systemen
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ihre Leitlinien zu Hochrisiko-KI-Systemen (HRKIS) i.S.v. Art. 6 KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht.
Nach Art. 6 Abs. 5 KI-VO ist die Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu HRKIS verpflichtet. Das Ziel ist, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen durch die Leitlinien Unterstützung bei der Auslegung der relevanten Vorschriften erhalten sollen, um leichter bestimmen zu können, ob ihre KI-Systeme als HRKIS gemäß Art. 6 KI-VO gelten und welche Art von HRKIS vorliegt – ein System nach Anhang I oder nach Anhang III KI-VO. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über den Inhalt der Leitlinien geben.