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Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Achtung: nur noch Plätze auf der Warteliste verfügbar
Piltz Legal organisiert am 22.11.2021 ein weiteres Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Wir freuen uns, bei diesem Webinar Frau Dr. Herbort von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Das Besondere: in dem Webinar werden wir mit Frau Dr. Herbort anhand von Praxisbeispielen Cookie-Banner und Tools von Webseiten gemeinsam auf ihre TTDSG-Konformität betrachten.
Die Teilnahme an unserem Webinar ist kostenlos und findet über die Plattform des Anbieters Wire statt. Sie benötigen keine weitere Software, sondern können über Ihren Browser an dem Seminar teilnehmen und sich gegebenenfalls auch einbringen. Sobald Sie sich als Teilnehmer angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den „Raum“ der Veranstaltung über Ihren Browser aufrufen können. Wenn Sie den Raum rechtzeitig zum Beginn der Veranstaltung betreten, werden Sie wie in einem Call angerufen und müssen links oben auf den grünen Hörer-Button klicken, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollten Sie nicht zu Veranstaltungsbeginn in dem bereitgestellten Raum anwesend sein, können Sie natürlich auch noch nachträglich dem Call beitreten. Statt eines grünen Hörer-Buttons finden Sie an der gleichen Stelle dann einen Button, der mit Beitreten beschriftet ist. Wir werden demnächst hier auch noch eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit Wire veröffentlichen. Zudem bieten wir bei Bedarf vorab die Möglichkeit an, mit Ihnen einen kleinen Techniktest durchzuführen.
Die Eckdaten zu der Veranstaltung:
Termin: 22.11.2021, 11-12 Uhr
Titel: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Ablauf des Webinars (Gesamtdauer: ca. 60 Min.):
11:00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Carlo Piltz, Piltz Legal
11:05 Uhr: § 25 TTDSG aus Perspektive der Aufsicht - Dr. Herbort, Referentin bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
11:15 Uhr: Gemeinsame Sichtung und Diskussion zu Praxisbeispielen
12:00 Uhr: Ende des Webinars
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl für dieses Webinar begrenzt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig zu unserem Webinar anzumelden!
Anmeldungen per E-Mail an: info@piltz.legal. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzhinweise.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
News
Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Anwendungsbereich, Ausnahmen von der Einwilligungspflicht und behördliche Zuständigkeiten
Piltz Legal organisiert am 4.11.2021 ein Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Besonders freuen wir uns, bei diesem Webinar Frau Dr. habil. Silke Jandt von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussantrag des Generalanwalts
Der Generalanwalt beim EuGH äußerte sich in einem kürzlich veröffentlichten Schlussantrag zu den Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 2.9.2021, Az. C-175/20
Neue Vorgaben für Anbieter von Telemedien ab Dezember 2021 – Handlungsbedarf u. a. bei Website- und App-Betreibern
Ab dem 1. Dezember 2021 gilt für alle Anbieter von Telemedien das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG). Das Gesetz ist u. a. auf Betreiber von Websites und Apps anwendbar.
Belgischer Staatsrat: Drittlandsübermittlung an AWS kann unter gewissen Umständen DSGVO-konform sein
Der belgische Staatsrat, ein außergerichtliches Beratungs- und Rechtsprechungsorgan, das die Exekutive in Belgien überwacht, äußerte sich kürzlich in einem Eilrechtsschutzverfahren in bemerkenswerter Weise zum Thema Drittlandsübermittlungen an den US-amerikanischen Cloud-Dienst Amazon Web Services (AWS).
Bußgeld der italienischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit einem Hinweisgebersystem
Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Betreiber des Flughafens Bologna ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR verhängt. Dem Bußgeld liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem es um ein vom Flughafenbetreiber eingerichtetes Hinweisgebersystem geht. Der Verantwortliche hatte keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt und sich dafür entschieden, Daten während der Speicherung und Übertragung im Netz nicht zu verschlüsseln.