News
Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Achtung: nur noch Plätze auf der Warteliste verfügbar
Piltz Legal organisiert am 22.11.2021 ein weiteres Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Wir freuen uns, bei diesem Webinar Frau Dr. Herbort von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Das Besondere: in dem Webinar werden wir mit Frau Dr. Herbort anhand von Praxisbeispielen Cookie-Banner und Tools von Webseiten gemeinsam auf ihre TTDSG-Konformität betrachten.
Die Teilnahme an unserem Webinar ist kostenlos und findet über die Plattform des Anbieters Wire statt. Sie benötigen keine weitere Software, sondern können über Ihren Browser an dem Seminar teilnehmen und sich gegebenenfalls auch einbringen. Sobald Sie sich als Teilnehmer angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den „Raum“ der Veranstaltung über Ihren Browser aufrufen können. Wenn Sie den Raum rechtzeitig zum Beginn der Veranstaltung betreten, werden Sie wie in einem Call angerufen und müssen links oben auf den grünen Hörer-Button klicken, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollten Sie nicht zu Veranstaltungsbeginn in dem bereitgestellten Raum anwesend sein, können Sie natürlich auch noch nachträglich dem Call beitreten. Statt eines grünen Hörer-Buttons finden Sie an der gleichen Stelle dann einen Button, der mit Beitreten beschriftet ist. Wir werden demnächst hier auch noch eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit Wire veröffentlichen. Zudem bieten wir bei Bedarf vorab die Möglichkeit an, mit Ihnen einen kleinen Techniktest durchzuführen.
Die Eckdaten zu der Veranstaltung:
Termin: 22.11.2021, 11-12 Uhr
Titel: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Ablauf des Webinars (Gesamtdauer: ca. 60 Min.):
11:00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Carlo Piltz, Piltz Legal
11:05 Uhr: § 25 TTDSG aus Perspektive der Aufsicht - Dr. Herbort, Referentin bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
11:15 Uhr: Gemeinsame Sichtung und Diskussion zu Praxisbeispielen
12:00 Uhr: Ende des Webinars
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl für dieses Webinar begrenzt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig zu unserem Webinar anzumelden!
Anmeldungen per E-Mail an: info@piltz.legal. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzhinweise.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
News
Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kommt! – Datenschutzrechtliche ToDos
Heute am Mittwoch, den 24. November 2021, ist es soweit: Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), die uns seit Monaten im täglichen Leben begleitet, gilt auch am Arbeitsplatz. Die Umsetzung der neuen Regeln werfen selbstverständlich auch einige datenschutzrechtliche Fragen auf. Anhand der FAQs zum betrieblichen Infektionsschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben wir den folgenden Beitrag zum neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die daraus resultierende 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz für Sie zusammengefasst.
Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Achtung: nur noch Plätze auf der Warteliste verfügbar
Piltz Legal organisiert am 22.11.2021 ein weiteres Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Wir freuen uns, bei diesem Webinar Frau Dr. Herbort von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Anwendungsbereich, Ausnahmen von der Einwilligungspflicht und behördliche Zuständigkeiten
Piltz Legal organisiert am 4.11.2021 ein Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Besonders freuen wir uns, bei diesem Webinar Frau Dr. habil. Silke Jandt von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussantrag des Generalanwalts
Der Generalanwalt beim EuGH äußerte sich in einem kürzlich veröffentlichten Schlussantrag zu den Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 2.9.2021, Az. C-175/20
Neue Vorgaben für Anbieter von Telemedien ab Dezember 2021 – Handlungsbedarf u. a. bei Website- und App-Betreibern
Ab dem 1. Dezember 2021 gilt für alle Anbieter von Telemedien das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG). Das Gesetz ist u. a. auf Betreiber von Websites und Apps anwendbar.