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Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts

Achtung: nur noch Plätze auf der Warteliste verfügbar

Piltz Legal organisiert am 22.11.2021 ein weiteres Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Wir freuen uns, bei diesem Webinar Frau Dr. Herbort von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.

Das Besondere: in dem Webinar werden wir mit Frau Dr. Herbort anhand von Praxisbeispielen Cookie-Banner und Tools von Webseiten gemeinsam auf ihre TTDSG-Konformität betrachten.

Die Teilnahme an unserem Webinar ist kostenlos und findet über die Plattform des Anbieters Wire statt. Sie benötigen keine weitere Software, sondern können über Ihren Browser an dem Seminar teilnehmen und sich gegebenenfalls auch einbringen. Sobald Sie sich als Teilnehmer angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den „Raum“ der Veranstaltung über Ihren Browser aufrufen können. Wenn Sie den Raum rechtzeitig zum Beginn der Veranstaltung betreten, werden Sie wie in einem Call angerufen und müssen links oben auf den grünen Hörer-Button klicken, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollten Sie nicht zu Veranstaltungsbeginn in dem bereitgestellten Raum anwesend sein, können Sie natürlich auch noch nachträglich dem Call beitreten. Statt eines grünen Hörer-Buttons finden Sie an der gleichen Stelle dann einen Button, der mit Beitreten beschriftet ist. Wir werden demnächst hier auch noch eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit Wire veröffentlichen. Zudem bieten wir bei Bedarf vorab die Möglichkeit an, mit Ihnen einen kleinen Techniktest durchzuführen.

 

Die Eckdaten zu der Veranstaltung:

Termin: 22.11.2021, 11-12 Uhr

Titel: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts

Ablauf des Webinars (Gesamtdauer: ca. 60 Min.):

11:00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Carlo Piltz, Piltz Legal

11:05 Uhr: § 25 TTDSG aus Perspektive der Aufsicht - Dr. Herbort, Referentin bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

11:15 Uhr: Gemeinsame Sichtung und Diskussion zu Praxisbeispielen

12:00 Uhr: Ende des Webinars

 

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl für dieses Webinar begrenzt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig zu unserem Webinar anzumelden!

Anmeldungen per E-Mail an: info@piltz.legal. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzhinweise.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz
Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz

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Fachbeitrag: Berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage für das Training von KI-Modellen

Alexander Weiss & Dr. Carlo Piltz haben im aktuellen Heft 12/2024 der Zeitschrift DATENSCHUTZ-BERATER die praxisrelevante Frage untersucht, ob und wann die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (Interessenabwägung) für die Verwendung personenbezogener Daten zum Zweck des Trainings von KI-Modellen genutzt werden kann.

Prof. Piltz im Interview mit ICC Germany zu den Incoterms® 2020

Incoterms® bieten einen global gültigen Standard für die Lieferbedingungen bei internationalen Geschäften. Seit nunmehr 5 Jahren greifen die Incoterms® 2020, Zeit um einen Rückblick auf die erste Halbzeit zu werfen.

Dr. David Saive und Prof. Burghard Piltz haben sich hierzu zu einem Interview der ICC Germany getroffen. Hören Sie doch gerne rein: Interview: Fünf Jahre Incoterms® 2020 mit Prof. Piltz

Bundesverwaltungsgericht Österreich zum Cookie-Banner: Einfache Möglichkeit zum Ablehnen ist Pflicht

Das Österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in einem Erkenntnis vom 31. Juli 2024 (Az. W108 2284491-1/15E) klargestellt, dass ein Cookie-Banner neben der Option Cookies und andere Technologien zu „akzeptieren“ auch eine optisch gleichwertige Option zum Ablehnen enthalten muss. Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.

Neue Auszeichnungen für unsere Kanzlei!

Wir freuen uns sehr, dass Piltz Legal weitere Auszeichnungen u.a. im Bereich Datenschutzrecht erhalten hat.

Meldepflichten nach dem geplanten BSIG (Umsetzung NIS-2)

Als Umsetzung des Art. 23 Abs. 4 S. 1 NIS-2-Richtlinie finden sich in § 32 des Entwurfs zum Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSIG-E) Ausführungen zu Meldepflichten für besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen. Das BSIG-E ist Teil des Entwurfs zum Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.

Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen und Dokumentationsnachweis nach dem neuen BSIG

Das neue BSIG befindet sich auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Im aktuellen Entwurf legt der dortige § 30 Abs. 1 Satz 1 BSIG fest, dass besonders wichtige und wichtige Einrichtungen verpflichtet sind, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um u.a. Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten.