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Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Anwendungsbereich, Ausnahmen von der Einwilligungspflicht und behördliche Zuständigkeiten
Piltz Legal organisiert am 4.11.2021 ein Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Besonders freuen wir uns, bei diesem Webinar Frau Dr. habil. Silke Jandt von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Die Teilnahme an unserem Webinar ist kostenlos und findet über die Plattform des Anbieters Wire statt. Sie benötigen keine weitere Software, sondern können über Ihren Browser an dem Seminar teilnehmen und sich gegebenenfalls auch einbringen. Sobald Sie sich als Teilnehmer angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den „Raum“ der Veranstaltung über Ihren Browser aufrufen können.
Die Eckdaten zu der Veranstaltung:
Termin: 4.11.2021, 11-12 Uhr
Titel: Der neue § 25 TTDSG – Anwendungsbereich, Ausnahmen von der Einwilligungspflicht und behördliche Zuständigkeiten
Ablauf des Webinars (Gesamtdauer: ca. 60 Min.):
11:00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Carlo Piltz, Piltz Legal
11:05 Uhr: Dr. habil. Silke Jandt, stellvertretende Referatsleiterin bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen: Der neue § 25 TTDSG aus Sicht der Aufsichtsbehörde
11:15 Uhr: Diskussion und Fragerunde
12:00 Uhr: Ende des Webinars
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl für dieses Webinar begrenzt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig zu unserem Webinar anzumelden!
Anmeldungen per E-Mail an: info@piltz.legal. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzhinweise.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
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EDSA veröffentlicht Leitlinien zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), das Gremium der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 einen ersten Leitlinienentwurf zu einem der bedeutendsten Betroffenenrechte nach der DSGVO herausgegeben: dem Auskunftsrecht nach Art. 15.
Dieses Recht sorgt in der Praxis oft für Anwendungsunsicherheiten und lässt viel Raum für Interpretationen. Aus diesem Grund erschien es notwendig, dieses 60-seitige Dokument zu veröffentlichen, um für mehr Klarheit und Kohärenz zu sorgen. In dem Dokument widmet sich der EDSA einer Reihe von Themen, von denen einige in der Praxis äußerst umstritten sind.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen für EU-Standardvertragsklauseln in der Praxis - Österreichische Datenschutzbehörde gibt eine erste Orientierung
Der Einsatz von Google Analytics steht nicht im Einklang mit der DSGVO. Zu diesem Schluss kam die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) aufgrund einer Musterbeschwerde, die der Datenschutzverein "Noyb" (none of your business bzw. Europäisches Zentrum für digitale Rechte) eingereicht hatte. In ihrem Bescheid setzt sich die DSB (leider nicht vertieft) mit den zusätzlichen Schutzmaßnahmen von Google auseinander, die das Unternehmen für Datentransfers in die USA vorsieht. In diesem Beitrag finden Sie eine kurze Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die österreichische DSB in ihrem Teilbescheid berücksichtigt, jedoch als ungenügend eingestuft hat.
Rechtswidrige Datenübermittlung zwischen EU und USA und weitere Verstöße: Der EDSB erlässt Unterlassungsanordnung gegen das Europäische Parlament
Anfang Januar veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Entscheidung, nachdem die Vereinigung noyb (none of your business bzw. European Centre for Digital Rights) bereits vor einem Jahr im Namen von sechs Mitgliedern des Europäischen Parlaments eine Beschwerde bzgl. einer Webseite des Europäischen Parlaments eingereicht hatte. In seiner Entscheidung geht der EDSB davon aus, dass die COVID-Testseite des Europäischen Parlaments gegen mehrere Datenschutzvorschriften verstößt. Kritisiert wurden in der Beschwerde von noyb insbesondere irreführende Cookie-Banner, vage und unklare Datenschutzinformationen und die illegale Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Der EDSB überprüfte den Fall und stellte einen Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2018/1725 (nachfolgend „Verordnung)“, die zwar nur für EU-Institutionen gilt, der DSGVO jedoch sehr ähnelt, fest. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Verstöße sowie ihrer korrespondierenden Vorschriften in der Verordnung (EU) 2016/679 „EU-DSGVO“ finden Sie unter Nummer 4.
Musterverträge für internationale Geschäfte
Bei dem Münchner Verlag C.H.Beck ist die erste, von unserem Partner Prof. Dr. Burghard Piltz herausgegebene Edition zu Musterverträgen für das internationale Handels- und Vertriebsrecht erschienen.
Neue Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zum Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien
Heute am 21. Dezember 2021 wurde von der Datenschutzkonferenz (DSK) die neue Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021 (OH Telemedien 2021) veröffentlicht. Durch die Orientierungshilfe versucht die Datenschutzkonferenz, zahlreiche Fragen zu klären, die sich vor allem im Bezug auf die Anwendung des § 25 TTDSG stellen, der den Umgang mit Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien regelt. Auch wenn uns das Papier in den kommenden Wochen und Monaten noch vielseitig beschäftigen wird, möchten wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick zu den aus unserer Sicht wichtigsten Aussagen geben:
Österreichisches BVwG: Wechsel der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist zulässig
Kann sich ein Verantwortlicher auf eine andere Rechtsgrundlage als Rechtfertigung für die Datenverarbeitung berufen, nachdem die zugrundeliegende Einwilligungserklärung von einer Behörde für ungültig erklärt wurde?