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The Legal 500 Deutschland: Dr. Carlo Piltz als führender Name im Praxisbereich Datenschutz

Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz in der neuesten Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland unter den führenden Namen im Bereich Datenschutz vertreten ist.

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr über diese Anerkennung. Dieses Feedback von Kolleginnen und Kollegen sowie von Unternehmen und Organisationen ist für uns weiterer Ansporn, mit fachspezifischer Expertise unsere Mandanten zu unterstützen.

Zu dem Ranking: ein unabhängiges Team erfahrener Redakteure und Redakteurinnen interviewt jedes Jahr hunderte Anwälte und Anwältinnen, sowie mehr als 23 000 Mandanten im Rahmen der Recherche von The Legal 500.

Assistenz
Lisa Bestla
Assistenz
Lisa Bestla

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Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Anwendungsbereich, Ausnahmen von der Einwilligungspflicht und behördliche Zuständigkeiten

Piltz Legal organisiert am 4.11.2021 ein Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Besonders freuen wir uns, bei diesem Webinar Frau Dr. habil. Silke Jandt von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.

Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden

Schlussantrag des Generalanwalts

Der Generalanwalt beim EuGH äußerte sich in einem kürzlich veröffentlichten Schlussantrag zu den Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 2.9.2021, Az. C-175/20

Neue Vorgaben für Anbieter von Telemedien ab Dezember 2021 – Handlungsbedarf u. a. bei Website- und App-Betreibern

Ab dem 1. Dezember 2021 gilt für alle Anbieter von Telemedien das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG). Das Gesetz ist u. a. auf Betreiber von Websites und Apps anwendbar.

Neuer Associate: Piltz Legal erweitert das Datenschutzteam

Wir heißen den IT-Juristen Philip Schweers herzlich willkommen, der ab sofort das Team um Dr. Carlo Piltz unterstützen wird.

  

Belgischer Staatsrat: Drittlandsübermittlung an AWS kann unter gewissen Umständen DSGVO-konform sein

Der belgische Staatsrat, ein außergerichtliches Beratungs- und Rechtsprechungsorgan, das die Exekutive in Belgien überwacht, äußerte sich kürzlich in einem Eilrechtsschutzverfahren in bemerkenswerter Weise zum Thema Drittlandsübermittlungen an den US-amerikanischen Cloud-Dienst Amazon Web Services (AWS).

Bußgeld der italienischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit einem Hinweisgebersystem

Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Betreiber des Flughafens Bologna ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR verhängt. Dem Bußgeld liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem es um ein vom Flughafenbetreiber eingerichtetes Hinweisgebersystem geht. Der Verantwortliche hatte keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt und sich dafür entschieden, Daten während der Speicherung und Übertragung im Netz nicht zu verschlüsseln.