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Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut ausgezeichnet
Der US-Verlag Best Lawyers hat auch in diesem Jahr für das Handelsblatt die besten Anwälte Deutschlands und Kanzleien in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt. Das Auswahlverfahren folgt der Überzeugung, dass Anwälte selbst am ehesten beurteilen können, welche Kollegen für bestimmte Rechtsgebiete besonders qualifiziert und empfehlenswert sind. Anwälte können von jedem nominiert werden, außer von sich selbst.
Wir freuen uns, dass auch dieses Jahr wieder Kollegen aus unserer Kanzlei in den Rankings und für Auszeichnungen erwähnt wurden:
- 15. Edition des "Best Lawyers Germany" Ranking: Dr. Carlo Piltz im Datenschutz- und IT-Recht
- Handelsblatt 2023: Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte": Dr. Carlo Piltz im Datenschutz- und IT-Recht
- Handelsblatt 2023: Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte": Prof. Dr. Burghard Piltz im Außenhandelsrecht
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer KollegInnen und schätzen diese Empfehlungen sehr.
News
Fachaufsatz zum geplanten Cyber Resilience Act - Verhältnis des Cyber Resilience Act zur DSGVO
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 03/2023) wurde der Aufsatz mit dem Titel „Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO“ von Dr. Carlo Piltz, Alexander Weiß und Johannes Zwerschke veröffentlicht.
Wichtige Entscheidung der Vergabekammer des Bundeskartellamtes - Neue Argumente für den zulässigen Einsatz von EU-Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen
Im letzten Jahr hatte die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Gleichsetzung einer theoretischen Zugriffsmöglichkeit bzw. des Zugriffsrisikos aus einem Drittland (z.B. den USA) mit einer Datenübermittlung im Sinne der DSGVO für Diskussionen gesorgt.
Dr. Carlo Piltz erneut als einer der führenden Namen in der aktuellen Ausgabe des Legal 500 Deutschland erwähnt
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz in der neuesten Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland erneut unter den führenden Namen im Bereich Datenschutz vertreten ist.
Was müssen europäische Unternehmen bei Beschluss des Trans-Atlantic-Data- Privacy-Framework beachten?
Am 13. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA mit der Bezeichnung EU-U.S.-Data-Privacy-Framework („DPF“) veröffentlicht und das Verfahren zu dessen Annahme eingeleitet (Pressemitteilung der Kommission).
Hinweisgeberschutz und das Recht auf Auskunft auf Kollisionskurs – Herausforderungen bei der parallelen Anwendung von Hinweisgeberschutz und Art. 15 DSGVO
Der Erlass und die Anwendbarkeit des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist endlich absehbar. Das bedeutet auch, dass die gesetzliche Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle für sehr viele deutsche Unternehmen (alle mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten) immer näher rückt.
Der Digital Services Act – Überblick zu den neuen Pflichten für digitale Marktplätze, Online-Plattformen und sonstigen Anbietern von Vermittlungsdiensten
Mit dem am 16. November 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) führt der EU-Gesetzgeber harmonisierte Vorgaben für Anbieter von Vermittlungsdiensten im europäischen Binnenmarkt ein, um sowohl innovative digitale Dienste zu fördern als auch ein vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen.
