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Piltz Legal Whitepaper zur KI-Verordnung

Die KI-Verordnung, auch bekannt als Artificial Intelligence Act („AI Act“), ist kürzlich in Kraft getreten. Erstmalig wird damit ein harmonisierter Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Die Verordnung gilt aufgrund ihrer Rechtsnatur bereits mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein weiterer Vollzugsakt notwendig wird.

Gegenstand und Anwendungsbereich

Ziel des AI Act ist die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von KI-System sowie die damit verbundenen Risiken zu reduzieren und die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Dieser risikobasierte Ansatz bildet das Fundament der Verordnung, die KI-Systeme nach dem Grad des ausgehenden Risikos in verschiedene Kategorien klassifiziert und entsprechende Pflichten vorsieht.

Der AI Act betrifft Unternehmen, öffentliche Stellen oder auch Einzelpersonen, die KI-Systeme entwickeln (lassen), vertreiben oder in ihren Geschäftsprozessen einsetzen. Voraussetzung ist stets, dass ein KI-System vorliegt.

Unser Whitepaper

Damit Sie einen ersten Überblick über die neuen Regelungen erhalten und Ihre Prozesse in Bezug auf die neuen Pflichten überprüfen und bei Bedarf anpassen können, haben wir ein Whitepaper mit den wichtigsten Informationen zur KI-Verordnung erstellt. Zudem finden Sie dort einige Handlungsempfehlungen, die Ihnen bei der Umsetzung helfen können.

Das Whitepaper können Sie hier herunterladen:

Whitepaper zur KI-Verordnung

 

 

Rechtsanwalt, Senior Associate
Alexander Weiss
Rechtsanwalt, Senior Associate
Alexander Weiss

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Cyber Resilience Act – Überblick zu den neuen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen

Die Europäische Kommission hat im September ihren Entwurf für den Cyber Resilience Act („CRA“, Regulation of the European Parliament and of the Council on horizontal cybersecurity requirements for products with digital elements and amending Regulation (EU) 2019/1020) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die nach Inkrafttreten unmittelbare Anwendung in allen Mitgliedstaaten findet und hierfür keines weiteren Umsetzungsaktes bedarf. Das Vorhaben zielt darauf ab, die europäische Datenstrategie weiter voranzutreiben und den legislativen Flickenteppich auf dem Gebiet der Cybersicherheit im europäischen Binnenmarkt zu beseitigen.

Piltz Legal Update am 17.03.2023 in Nürnberg

Gemeinsam mit Alexander Filip informiert Dr. Carlo Piltz am 17.03.2023 in Nürnberg zum Thema: "Aktuelles zu Drittstaatentransfers - Praktische Umsetzung von SCC, TIA & Co."

Aktuelles zu Datentransfers in die USA – Was ändert die Executive Order?

US-Präsident Joe Biden hat am 7. Oktober 2022 eine Executive Order „zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten“ (EO) unterzeichnet. Welchen Einfluss diese auf Datentransfers in die USA hat und ob die EO die durch den EuGH festgestellten Defizite heilt, ist bislang noch fraglich. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, über die EO und den aktuellen Stand der Diskussion.

Piltz Legal Update am 25.11.2022 - "AVV-Prüfung und -Verhandlung in der Praxis" - online

Am 25.11.2022 findet unsere zweite Veranstaltung der "Piltz Legal Update" Seminarreihe online statt.

Dieses Mal sprechen Dr. Carlo Piltz und Philipp Quiel über das Thema: "AVV-Prüfung und -Verhandlung in der Praxis". Sie geben Einblicke, klären über typische Probleme auf und geben ausgewählte Lösungsvorschläge.

 

Der FOCUS zeichnet Piltz Legal als eine der TOP - Wirtschaftschaftskanzleien aus

Im aktuellen Heft des FOCUS wurde Piltz Legal als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2022 im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.

Wirtschaftswoche vergibt Auszeichnung an Piltz Legal in der Kategorie "Top Kanzlei Datenschutzrecht"

Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz und sein Team von der Wirtschaftswoche in der Kategorie "Top Kanzlei für Datenschutzrecht" ausgezeichnet wurden.

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr über diese Anerkennung. Dieses Feedback ist für uns weiterer Ansporn, mit fachspezifischer Expertise unsere Mandanten zu unterstützen.