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Piltz Legal Whitepaper zur KI-Verordnung
Die KI-Verordnung, auch bekannt als Artificial Intelligence Act („AI Act“), ist kürzlich in Kraft getreten. Erstmalig wird damit ein harmonisierter Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Die Verordnung gilt aufgrund ihrer Rechtsnatur bereits mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein weiterer Vollzugsakt notwendig wird.
Gegenstand und Anwendungsbereich
Ziel des AI Act ist die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von KI-System sowie die damit verbundenen Risiken zu reduzieren und die Grundrechte der Bürger zu schützen.
Dieser risikobasierte Ansatz bildet das Fundament der Verordnung, die KI-Systeme nach dem Grad des ausgehenden Risikos in verschiedene Kategorien klassifiziert und entsprechende Pflichten vorsieht.
Der AI Act betrifft Unternehmen, öffentliche Stellen oder auch Einzelpersonen, die KI-Systeme entwickeln (lassen), vertreiben oder in ihren Geschäftsprozessen einsetzen. Voraussetzung ist stets, dass ein KI-System vorliegt.
Unser Whitepaper
Damit Sie einen ersten Überblick über die neuen Regelungen erhalten und Ihre Prozesse in Bezug auf die neuen Pflichten überprüfen und bei Bedarf anpassen können, haben wir ein Whitepaper mit den wichtigsten Informationen zur KI-Verordnung erstellt. Zudem finden Sie dort einige Handlungsempfehlungen, die Ihnen bei der Umsetzung helfen können.
Das Whitepaper können Sie hier herunterladen:
News
Hinweisgeberschutz und das Recht auf Auskunft auf Kollisionskurs – Herausforderungen bei der parallelen Anwendung von Hinweisgeberschutz und Art. 15 DSGVO
Der Erlass und die Anwendbarkeit des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist endlich absehbar. Das bedeutet auch, dass die gesetzliche Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle für sehr viele deutsche Unternehmen (alle mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten) immer näher rückt.
Der Digital Services Act – Überblick zu den neuen Pflichten für digitale Marktplätze, Online-Plattformen und sonstigen Anbietern von Vermittlungsdiensten
Mit dem am 16. November 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) führt der EU-Gesetzgeber harmonisierte Vorgaben für Anbieter von Vermittlungsdiensten im europäischen Binnenmarkt ein, um sowohl innovative digitale Dienste zu fördern als auch ein vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen.
NIS-2-Richtlinie: Neue Vorgaben zur Stärkung der Cyberresilienz und -sicherheit
Die am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union („NIS-2-Richtlinie“, „NIS-2-RL“) dient der Harmonisierung der Cybersicherheitsvorgaben in der EU und schreibt Unternehmen neue Verpflichtungen im Bereich der Cybersicherheit vor. Sie wird die bisher geltende NIS-Richtlinie ersetzen.
Künstliche Intelligenz-Verordnung der EU: Rat beschließt eigene Position zum Thema
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“, „KI-VO-E“) vorgestellt. Mit der Verordnung möchte die EU durch Förderung von Exzellenz im KI-Bereich das Wettbewerbspotenzial Europas stärken. Am 6. Dezember 2022 hat nun der Rat der Europäischen Union seinen gemeinsamen Standpunkt zu der KI-Verordnung beschlossen und zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf der Kommission vorgeschlagen.
Digital Markets Acts (DMA): Was geht uns das an?
Mit ihrer Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz: DMA) hat die Europäische Union einen weiteren Baustein ihrer Digitalstrategie umgesetzt (finaler Gesetzestext vom 14. September 2022).
Die bereits im März 2022 verabschiedete Verordnung, wird ab Mai 2023 vor allem den Betreibern großer digitaler Plattformen zusätzliche wettbewerbs- und kartellrechtliche Verpflichtungen auferlegen.