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Piltz Legal Whitepaper zur KI-Verordnung

Die KI-Verordnung, auch bekannt als Artificial Intelligence Act („AI Act“), ist kürzlich in Kraft getreten. Erstmalig wird damit ein harmonisierter Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Die Verordnung gilt aufgrund ihrer Rechtsnatur bereits mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein weiterer Vollzugsakt notwendig wird.

Gegenstand und Anwendungsbereich

Ziel des AI Act ist die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von KI-System sowie die damit verbundenen Risiken zu reduzieren und die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Dieser risikobasierte Ansatz bildet das Fundament der Verordnung, die KI-Systeme nach dem Grad des ausgehenden Risikos in verschiedene Kategorien klassifiziert und entsprechende Pflichten vorsieht.

Der AI Act betrifft Unternehmen, öffentliche Stellen oder auch Einzelpersonen, die KI-Systeme entwickeln (lassen), vertreiben oder in ihren Geschäftsprozessen einsetzen. Voraussetzung ist stets, dass ein KI-System vorliegt.

Unser Whitepaper

Damit Sie einen ersten Überblick über die neuen Regelungen erhalten und Ihre Prozesse in Bezug auf die neuen Pflichten überprüfen und bei Bedarf anpassen können, haben wir ein Whitepaper mit den wichtigsten Informationen zur KI-Verordnung erstellt. Zudem finden Sie dort einige Handlungsempfehlungen, die Ihnen bei der Umsetzung helfen können.

Das Whitepaper können Sie hier herunterladen:

Whitepaper zur KI-Verordnung

 

 

Rechtsanwalt, Senior Associate
Alexander Weiss
Rechtsanwalt, Senior Associate
Alexander Weiss

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Piltz Legal erneut von der WirtschaftsWoche ausgezeichnet

Wir freuen uns über die erneute Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche.
Piltz Legal gehört auch in diesem Jahr zu den Top-Kanzleien im Datenschutzrecht. Gleichzeitig wird Dr. Carlo Piltz als „besonders empfohlener Anwalt“ geführt. Vielen Dank an alle, die zu dieser Auszeichnung beigetragen haben.

5. Auflage des Plath-Kommentars zu DSGVO, BDSG und TDDDG erschienen

Die 5. Auflage des Plath-Kommentars ist erschienen. Der Kommentar erläutert DSGVO, BDSG und TDDDG in einem Band und zeigt auch das Zusammenspiel der Regelungen dort auf, wo die DSGVO Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vorsieht. Die Schwerpunktsetzung ist bewusst unternehmensbezogen: Die Autoren ordnen aktuelle Rechtsprechung, Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, Leitlinien des EDSA, die Umsetzung im europäischen Ausland sowie Auslegungsfragen und Literaturstimmen für die Praxis ein. Neu aufgenommen wurden unter anderem das Verhältnis von DSGVO und KI-VO, die DSGVO-Verfahrensverordnung und das Data Privacy Framework.

Datenschutzrechtliche Aspekte der Betriebsratswahl

Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die Unternehmens-IT. Weder die  DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und dokumentiertes Schutzniveau.

Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission zu Hochrisiko-KI-Systemen

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ihre Leitlinien zu Hochrisiko-KI-Systemen (HRKIS) i.S.v. Art. 6 KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht.

Nach Art. 6 Abs. 5 KI-VO ist die Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu HRKIS verpflichtet. Das Ziel ist, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen durch die Leitlinien Unterstützung bei der Auslegung der relevanten Vorschriften erhalten sollen, um leichter bestimmen zu können, ob ihre KI-Systeme als HRKIS gemäß Art. 6 KI-VO gelten und welche Art von HRKIS vorliegt – ein System nach Anhang I oder nach Anhang III KI-VO. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über den Inhalt der Leitlinien geben.

KI im Kundenservice

Unternehmen haften für falsche oder irreführende Auskünfte, die ihre KI-Chatbots im Kundenservice geben, da diese rechtlich als Teil des Unternehmens gelten. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das eine Schönheitsklinik für fehlerhafte Angaben ihres Chatbots zu Ärztequalifikationen verantwortlich machte. Das Urteil unterstreicht, dass Unternehmen den Einsatz von KI sorgfältig überwachen und geeignete Kontrollmechanismen einführen müssen.

Wieder ausgezeichnet!

Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz, Dr. Carlo Piltz und Alexander Weiss weitere Auszeichnungen durch das Handelsblatt erhalten haben und in der 18. Edition der The Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurden.