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Neue Auszeichnungen für unsere Kanzlei!
Wir haben Grund zur Freude!
Zum einen wurde Piltz Legal im aktuellen Heft des FOCUS erneut als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2024 im Bereich Datenschutzrecht ausgezeichnet.
Auch in diesem Jahr hat das Wirtschaftsmagazin unter Ihrer Marke FOCUS-Business in Zusammenarbeit mit dem Rechercheinstitut FactField Anwälte in Wirtschaftskanzleien und Unternehmensjuristen nach der Expertise ihrer Kollegen und Kunden befragt. Die Anwälte wurden dazu aufgerufen, besonders empfehlenswerte Wirtschaftskanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten zu nennen. Aus diesen Empfehlungen wurde eine Liste mit Top-Wirtschaftskanzleien ermittelt.
Und zum anderen wurden dieses Jahr erstmalig durch den US-Verlag Best Lawyers exklusiv für das Handelsblatt Deutschlands Beste Kanzleien für das Jahr 2024 ermittelt. Best Lawyers bewertet die Kanzleien nach der Häufigkeit der Empfehlungen von Juristen. Dabei nutzt der Verlag das Peer-to-Peer-Prinzip. In diesem Verfahren stimmen Anwälte für Kollegen, die sie für empfehlenswert halten.
Piltz Legal hat dabei die Auszeichnung für die Bereiche Datenschutzrecht, IT-Recht, Technologierecht und Außenhandelsrecht erhalten.
Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnungen und die Empfehlungen von Mandanten und Kollegen und bedanken uns recht herzlich.
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Piltz Legal erneut von der WirtschaftsWoche ausgezeichnet
Wir freuen uns über die erneute Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche.
Piltz Legal gehört auch in diesem Jahr zu den Top-Kanzleien im Datenschutzrecht. Gleichzeitig wird Dr. Carlo Piltz als „besonders empfohlener Anwalt“ geführt. Vielen Dank an alle, die zu dieser Auszeichnung beigetragen haben.
5. Auflage des Plath-Kommentars zu DSGVO, BDSG und TDDDG erschienen
Die 5. Auflage des Plath-Kommentars ist erschienen. Der Kommentar erläutert DSGVO, BDSG und TDDDG in einem Band und zeigt auch das Zusammenspiel der Regelungen dort auf, wo die DSGVO Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vorsieht. Die Schwerpunktsetzung ist bewusst unternehmensbezogen: Die Autoren ordnen aktuelle Rechtsprechung, Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, Leitlinien des EDSA, die Umsetzung im europäischen Ausland sowie Auslegungsfragen und Literaturstimmen für die Praxis ein. Neu aufgenommen wurden unter anderem das Verhältnis von DSGVO und KI-VO, die DSGVO-Verfahrensverordnung und das Data Privacy Framework.
Datenschutzrechtliche Aspekte der Betriebsratswahl
Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die Unternehmens-IT. Weder die DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und dokumentiertes Schutzniveau.
Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission zu Hochrisiko-KI-Systemen
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ihre Leitlinien zu Hochrisiko-KI-Systemen (HRKIS) i.S.v. Art. 6 KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht.
Nach Art. 6 Abs. 5 KI-VO ist die Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu HRKIS verpflichtet. Das Ziel ist, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen durch die Leitlinien Unterstützung bei der Auslegung der relevanten Vorschriften erhalten sollen, um leichter bestimmen zu können, ob ihre KI-Systeme als HRKIS gemäß Art. 6 KI-VO gelten und welche Art von HRKIS vorliegt – ein System nach Anhang I oder nach Anhang III KI-VO. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über den Inhalt der Leitlinien geben.
KI im Kundenservice
Unternehmen haften für falsche oder irreführende Auskünfte, die ihre KI-Chatbots im Kundenservice geben, da diese rechtlich als Teil des Unternehmens gelten. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das eine Schönheitsklinik für fehlerhafte Angaben ihres Chatbots zu Ärztequalifikationen verantwortlich machte. Das Urteil unterstreicht, dass Unternehmen den Einsatz von KI sorgfältig überwachen und geeignete Kontrollmechanismen einführen müssen.
Wieder ausgezeichnet!
Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz, Dr. Carlo Piltz und Alexander Weiss weitere Auszeichnungen durch das Handelsblatt erhalten haben und in der 18. Edition der The Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurden.