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Dr. Carlo Piltz und Prof. Dr. Burghard Piltz gehören im Handelsblatt Ranking zu den “Besten Anwälten“ Deutschlands

Am 25.6.2021 veröffentlichte das Handelsblatt das exklusive Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“. Die Erhebung zu dem Ranking basiert auf einer Umfrage von Best Lawyers, welcher in Deutschland speziell für das Handelsblatt die renommiertesten Rechtsberater in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt.

Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz als Anwalt im Bereich „Außenhandelsrecht“ und Dr. Carlo Piltz im Bereich „Datenschutzrecht“ und „IT-Recht“ besonders empfohlen wurden und zu den besten Anwälten gehören. Zudem wurde Dr. Carlo Piltz im Bereich Datenschutzrecht als „Anwalt des Jahres 2021“ in Berlin ausgezeichnet.
Für uns bedeutet diese besondere Anerkennung aus dem Kreis der Kollegen und Mandanten, dass wir unseren Weg der fachspezifischen und spezialisierten Beratung von Mandanten und der Unterstützung von Kollegen weiter fortsetzen werden.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz
Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz

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Das EU-US Data Privacy Framework – neue Grundlage für den Datentransfer in die USA

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework („DPF“) erlassen. Damit stellt die Kommission nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO fest, dass die USA (genauer: jene Unternehmen, die sich dem Selbstzertifizierungsmechanismus des DPF unterwerfen und in der noch zu veröffentlichenden Liste genannt werden) ein angemessenes Schutzniveau bieten.

Cybersecurity-Beratung von Piltz Legal - Nun auch mit zertifiziertem IT-Sicherheitsbeauftragten

Aufgrund unserer digitalisierungsaffinen Beratungsstrategie haben wir bei Piltz Legal immer wieder viele Berührungspunkte mit technischen Fragestellungen und arbeiten mit Personen aus IT- und IT-Security-Abteilungen zusammen. Gerade im Kontext des IT- und IT-Sicherheitsrechts setzt die Beratung deshalb voraus, dass man im Zweifel „die Sprache“ auch der IT-Mitarbeiter nicht nur versteht, sondern auch spricht. Die ist unser Anspruch und Teil unserer Beratung.

 

Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut ausgezeichnet

Wir freuen uns, dass Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut vom Handelsblatt ausgezeichnet wurden.

Betriebsvereinbarungen müssen auf DSGVO-Konformität geprüft werden

Die Auswirkungen der EuGH-Urteils in der Rechtssache C-34/21 vom 30.3.2023 wurden mit Blick auf § 26 BDSG und das eventuell kommende neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes schon mehrfach thematisiert (hierzu eine aktuelle Handreichung der Hessischen Datenschutzbehörde). Jedoch wird bislang nur selten darauf eingegangen, dass das Urteil auch weitreichende Konsequenzen für Betriebsvereinbarungen haben kann.

Weiterer Fachaufsatz zum geplanten Cyber Resilience Act - Verhältnis des Cyber Resilience Act zur DSGVO

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 05/2023) wurde ein weiterer Aufsatz mit dem Titel „Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO“ von Dr. Carlo Piltz, Alexander Weiß und Johannes Zwerschke veröffentlicht.

Europäisches Gericht entscheidet zur Personenbeziehbarkeit pseudonymisierter Daten

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 26. April 2023 zur Personenbeziehbarkeit pseudonymisierter Daten entschieden. Es urteilte, dass es sich bei übermittelten pseudonymisierten Daten nicht um personenbezogene Daten i. S. v. Art. 3 Nr. 1 Verordnung (EU) 2018/1725 handelt, wenn der Schlüssel zur Depseudonymisierung nicht beim Empfänger vorhanden ist.