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Datenschutzrechtliche Aspekte der Betriebsratswahl
Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die Unternehmens-IT. Weder die DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und dokumentiertes Schutzniveau.
Der Beitrag von Carlo Piltz und Ilia Kukin im Datenschutz-Berater (07-08/2026) ordnet die Verantwortlichkeiten, fasst Rechtsprechung und Aufsichtspraxis zusammen und zeigt, wie Arbeitgeber und Wahlvorstand die Wahl rechtssicher gestalten können. Der Volltext ist hier abrufbar.
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Neue EU-Standardvertragsklauseln - welche Änderungen sind notwendig und zulässig?
Genauso wie bei der vorherigen Version der SCC dürfen die Klauseln der neuen SCC in der Regel nicht geändert werden, damit sie ohne Genehmigung im Einzelfall als geeignete Garantien für Drittlandtransfers verwendet werden können. Im Unterschied zur älteren Version, sind die neuen SCC jedoch modular aufgebaut aber dennoch in einem Dokument zusammengefasst. Hinzu kommt, ...
Dr. Carlo Piltz und Prof. Dr. Burghard Piltz gehören im Handelsblatt Ranking zu den “Besten Anwälten“ Deutschlands
Am 25.6.2021 veröffentlichte das Handelsblatt das exklusive Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“. Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz als Anwalt im Bereich „Außenhandelsrecht“ und Dr. Carlo Piltz im Bereich „Datenschutzrecht“ und „IT-Recht“ besonders empfohlen wurden und zu den besten Anwälten gehören.