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Datenschutzrechtliche Aspekte der Betriebsratswahl

Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die Unternehmens-IT. Weder die  DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und dokumentiertes Schutzniveau.

Der Beitrag von Carlo Piltz und Ilia Kukin im Datenschutz-Berater (07-08/2026) ordnet die Verantwortlichkeiten, fasst Rechtsprechung und Aufsichtspraxis zusammen und zeigt, wie Arbeitgeber und Wahlvorstand die Wahl rechtssicher gestalten können. Der Volltext ist hier abrufbar.

Rechtsanwalt, Associate
Ilia Kukin
Rechtsanwalt, Associate
Ilia Kukin

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Belgischer Staatsrat: Drittlandsübermittlung an AWS kann unter gewissen Umständen DSGVO-konform sein

Der belgische Staatsrat, ein außergerichtliches Beratungs- und Rechtsprechungsorgan, das die Exekutive in Belgien überwacht, äußerte sich kürzlich in einem Eilrechtsschutzverfahren in bemerkenswerter Weise zum Thema Drittlandsübermittlungen an den US-amerikanischen Cloud-Dienst Amazon Web Services (AWS).

Bußgeld der italienischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit einem Hinweisgebersystem

Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Betreiber des Flughafens Bologna ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR verhängt. Dem Bußgeld liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem es um ein vom Flughafenbetreiber eingerichtetes Hinweisgebersystem geht. Der Verantwortliche hatte keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt und sich dafür entschieden, Daten während der Speicherung und Übertragung im Netz nicht zu verschlüsseln.

WirtschaftsWoche: Piltz Legal im Rechtsgebiet „Datenschutzrecht“ als „TOP Kanzlei 2021“ ausgezeichnet

Piltz Legal wurde in dem aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Datenschutzrecht“ als „TOP Kanzlei 2021“ ausgezeichnet. Außerdem wurde Dr. Carlo Piltz als „TOP Anwalt 2021“ empfohlen.

 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter – Generalist oder Spezialist?

In der aktuellen BvD-News 2/2021 des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands hat Dr. Carlo Piltz einen Fachbeitrag zu den gesetzlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte und der Frage veröffentlicht, ob auch (oder nur) Rechtsanwälte Datenschutzbeauftragte sein können.

"China Import Service Fee" - Abzocke bei CIF-Importen

Importe aus China geben immer wieder Anlass zu Ärger. Stein des Anstoßes sind zusätzliche Zahlungen, die von Importeuren gefordert werden, die auf CFR/CIF-Basis eingekauft haben und daher zu Recht meinen, diese zusätzlichen Zahlungen an sich nicht leisten zu müssen.

Abfrage des Impfstatus von Arbeitnehmern – Neue Vorgaben und Pflichten für Arbeitgeber durch Corona-Landesverordnungen

Sowohl NRW als auch Sachsen haben Regelungen eingeführt, nach denen Arbeitnehmer, unter gewissen Umständen, dem Arbeitgeber einen Corona-Negativtest vorlegen oder vor Wiederaufnahme der Arbeit einen dokumentierten, vom Arbeitgeber beaufsichtigten Corona-Test durchführen müssen. Alternativ kann auch der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes vorgelegt werden. Datenschutzrechtlich stellt sich diesbezüglich die Frage des rechtmäßigen Umgangs mit den Beschäftigtendaten, insbesondere, ob etwa eine Einwilligung der Arbeitnehmer einzuholen ist.