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Cybersecurity-Beratung von Piltz Legal - Nun auch mit zertifiziertem IT-Sicherheitsbeauftragten

Aufgrund unserer digitalisierungsaffinen Beratungsstrategie haben wir bei Piltz Legal immer wieder viele Berührungspunkte mit technischen Fragestellungen und arbeiten mit Personen aus IT- und IT-Security-Abteilungen zusammen. Gerade im Kontext des IT- und IT-Sicherheitsrechts setzt die Beratung deshalb voraus, dass man im Zweifel „die Sprache“ auch der IT-Mitarbeiter nicht nur versteht, sondern auch spricht. Die ist unser Anspruch und Teil unserer Beratung.

Wir freuen uns daher, dass Herr Rechtsanwalt Johannes Zwerschke erfolgreich den Zertifikatslehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSiBe) / Chief Information Security Officer (CISO) nach ISO/IEC 27001/27002 und BSI IT-Grundschutz bei der Bitkom Akademie absolviert hat. Der Lehrgang vermittelt umfassende Kenntnisse sowohl zum industriellen Datensicherheitsstandard ISO/IEC 27001/27002 als auch zum vergleichbaren sog. BSI IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Letzteres Normwerk ist ein IT-Sicherheits-Standard, der vor allem im deutschsprachigen Raum hohes Ansehen genießt. Mit dieser Zertifizierung verbessert Piltz Legal weiter seine Fähigkeiten insbesondere im Bereich des IT-Sicherheitsrechts und ist in der Lage, Mandanten sowohl mit juristischer Expertise und auch Know how im Bereich IT-Sicherheit zu unterstützen

  

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KI im Kundenservice

Unternehmen haften für falsche oder irreführende Auskünfte, die ihre KI-Chatbots im Kundenservice geben, da diese rechtlich als Teil des Unternehmens gelten. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das eine Schönheitsklinik für fehlerhafte Angaben ihres Chatbots zu Ärztequalifikationen verantwortlich machte. Das Urteil unterstreicht, dass Unternehmen den Einsatz von KI sorgfältig überwachen und geeignete Kontrollmechanismen einführen müssen.

Wieder ausgezeichnet!

Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz, Dr. Carlo Piltz und Alexander Weiss weitere Auszeichnungen durch das Handelsblatt erhalten haben und in der 18. Edition der The Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurden.

Transkription von Videokonferenzen: Was ist zu beachten?

KI-gestützte Transkriptionstools werfen in der Praxis eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen auf, von der Rechtsgrundlage bis zum Umgang mit besonderen Datenkategorien. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat am 10. Juni 2026 einen neuen Leitfaden zur KI-basierten Transkription von Gemeinderatssitzungen veröffentlicht. Die Hinweise richten sich zwar an öffentliche Stellen in Baden-Württemberg, lassen sich aber weitgehend auf den nichtöffentlichen Bereich übertragen.

Werbung mit „DSGVO-konform“: Wo liegen die Grenzen des Zulässigen?

Zahlreiche Anbieter von Software und Cloud-Diensten werben mit dem Versprechen, ihre Lösung erfülle die Anforderungen der DSGVO. Auch im KI-Bereich bezeichnen insbesondere kleinere Anbieter ihre Produkte in Werbematerialien nicht selten als „100 % DSGVO-konform". Was hinter solchen Aussagen steht, lässt sich oft nur schwer nachvollziehen. Das Zertifizierungsregime der DSGVO ist bis heute kaum praxistauglich und der Markt behilft sich mit freien Siegeln und eigenen Prüfstandards. Wer als Anbieter mit Datenschutz-Compliance wirbt, muss daher nicht nur die Grenzen der jeweiligen Zertifizierungen kennen, sondern auch die wettbewerbsrechtlichen Folgen pauschaler oder inhaltlich nicht gedeckter Aussagen im Blick behalten.

Kontaktformular nur mit Einwilligung?

Kontaktformulare sind auf nahezu jeder Website zu finden und datenschutzrechtlich in mehrfacher Hinsicht relevant. Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage nach einer tragfähigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten. Häufig wird hierfür eine Einwilligung angenommen und per Checkbox eingeholt. Ähnlich stellt sich die Situation bei der Kontaktaufnahme per E-Mail dar. Auch hier stützen Verantwortliche die Verarbeitung nicht selten auf eine (vermeintlich konkludente) Einwilligung des Betroffenen. Rechtlich kommen aber neben der Einwilligung auch andere Rechtsgrundlagen in Betracht, die in der Praxis vorzugswürdig erscheinen.

Entwurf der Europäischen Kommission für die Leitlinien zum CRA

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Vollständig gilt der CRA allerdings erst ab dem 11. Dezember 2027. Nachdem bereits im Dezember 2025 ein FAQ einer Dienststelle der Kommission veröffentlicht wurde, hat die Europäische Kommission nun einen Entwurf für die offiziellen Leitlinien zum CRA nach Art. 26 CRA veröffentlicht.