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Cybersecurity-Beratung von Piltz Legal - Nun auch mit zertifiziertem IT-Sicherheitsbeauftragten
Aufgrund unserer digitalisierungsaffinen Beratungsstrategie haben wir bei Piltz Legal immer wieder viele Berührungspunkte mit technischen Fragestellungen und arbeiten mit Personen aus IT- und IT-Security-Abteilungen zusammen. Gerade im Kontext des IT- und IT-Sicherheitsrechts setzt die Beratung deshalb voraus, dass man im Zweifel „die Sprache“ auch der IT-Mitarbeiter nicht nur versteht, sondern auch spricht. Die ist unser Anspruch und Teil unserer Beratung.
Wir freuen uns daher, dass Herr Rechtsanwalt Johannes Zwerschke erfolgreich den Zertifikatslehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSiBe) / Chief Information Security Officer (CISO) nach ISO/IEC 27001/27002 und BSI IT-Grundschutz bei der Bitkom Akademie absolviert hat. Der Lehrgang vermittelt umfassende Kenntnisse sowohl zum industriellen Datensicherheitsstandard ISO/IEC 27001/27002 als auch zum vergleichbaren sog. BSI IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Letzteres Normwerk ist ein IT-Sicherheits-Standard, der vor allem im deutschsprachigen Raum hohes Ansehen genießt. Mit dieser Zertifizierung verbessert Piltz Legal weiter seine Fähigkeiten insbesondere im Bereich des IT-Sicherheitsrechts und ist in der Lage, Mandanten sowohl mit juristischer Expertise und auch Know how im Bereich IT-Sicherheit zu unterstützen
News
Der FOCUS zeichnet Piltz Legal als eine der TOP - Wirtschaftschaftskanzleien aus
Im aktuellen Heft des FOCUS wurde Piltz Legal als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2022 im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.
Wirtschaftswoche vergibt Auszeichnung an Piltz Legal in der Kategorie "Top Kanzlei Datenschutzrecht"
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz und sein Team von der Wirtschaftswoche in der Kategorie "Top Kanzlei für Datenschutzrecht" ausgezeichnet wurden.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr über diese Anerkennung. Dieses Feedback ist für uns weiterer Ansporn, mit fachspezifischer Expertise unsere Mandanten zu unterstützen.
Digital Operation Resilience Act – Überblick zu den neuen Regelungen der digitalen Betriebsstabilität von EU-Finanzunternehmen
Am 24. September 2020 wurde der Entwurf einer EU-Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (Digital Operation Resilience Act, „DORA“) veröffentlicht. Der Vorschlag ist Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors und in den kommenden Jahren sind noch weitere (vor allem die Finanzdienstleister betreffende) neue Verordnungen und Richtlinien zu erwarten.
Zwingende Umstellung auf die neuen EU-Standardvertragsklauseln – „SCC-Umstellung – Piltz Legal Support Paket“
Ende Dezember 2022 ist es so weit. Noch bestehende „alte“ EU-Standardvertragsklauseln („SCC“) müssen durch neue Verträge ersetzt werden. Für Unternehmen beinhaltet diese verpflichtende Umstellung auf die neuen SCC auch neue Pflichten. So wird ein Transfer Impact Assessment gemäß Klausel 14 der SCC („TIA“) verpflichtend und es müssen in manchen Fällen technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des angemessenen Schutzniveaus getroffen werden. Wenn EU-Unternehmen nicht selbst die SCC abschließen, dann müssen sie sich vergewissern, dass ihr in der EU ansässige Dienstleister mit in Drittländern ansässigen Subunternehmern die SCC in Modul 3 abgeschlossen haben. Egal ob man selbst die SCC abschließt oder sich vergewissert, dass der Dienstleister SCC im Modul 3 abgeschlossen hat, die Umstellung auf die neuen SCC erfordert einen Austausch mit den Dienstleistern. Bei Bedarf können wir Sie mit dem Piltz Legal Support Paket dabei unterstützen.
Seminarreihe „Piltz Legal Update“ startet
Am 09.09.2022 findet die erste „Piltz Legal Update“ Veranstaltung unter dem Thema „Tracking, Cookies, Advertising – § 25 TTDSG im Fokus“ statt. Dr. Carlo Piltz und Dr. Nina Elisabeth Herbort geben aktuelle Einblicke.
Schnell sein lohnt sich, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Eigentumsvorbehalt weltweit – Rechtliche Praxis in 32 Ländern
Bei Exportgeschäften kann sich der Verkäufer auf einen Eigentumsvorbehalt nur verlassen, wenn das für den ausländischen Käufer jeweils geltende Recht beachtet wird. Das soeben erschienene, von unserem Partner Prof. Dr. Burghard Piltz herausgegebene Buch stellt die rechtliche Praxis in 32 Ländern von Australien bis Ungarn dar.