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Bestandskundenwerbung (nur) nach UWG: EuGH-Entscheidung Inteligo Media
Der EuGH hat in der Rechtssache C-654/23 (Inteligo Media) klargestellt, dass bei Bestandskundenwerbung nach Art. 13 Abs. 2 ePrivacy-RL die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht zur Anwendung kommen. Damit weicht das Urteil von der bislang vielfach vertretenen Behördenpraxis ab. Zugleich erweitert der EuGH durch seine Auslegung des Begriffs „Verkauf“ den Anwendungsbereich der Bestandskundenausnahme.
In ihrer Analyse in CR 2026, 45 beleuchten Philipp Quiel, Ilia Kukin und Carlo Piltz die praktischen Auswirkungen der Entscheidung, die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung sowie die Fragen, die nach dem Urteil weiterhin offenbleiben. Kernaussagen aus der Analyse:
- Datenschutzbehörden sind für Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zur Bestandskundenwerbung nach dem UWG grundsätzlich nicht zuständig – auch nicht durch „Rückgriff““ auf die DSGVO‑Einwilligung.
- § 20 UWG sieht keine Bußgelder oder andere Sanktionen für Verstöße vor und eine planwidrige Regelungslücke besteht insoweit nicht.
- § 7 Abs. 3 UWG muss in Datenschutzhinweisen nicht als Rechtsgrundlage genannt werden, weil Art. 13 und 14 DSGVO nicht für Rechtsgrundlagen gelten, die nicht auf DSGVO‑Vorgaben beruhen.
Der Volltext ist bei juris ($) abrufbar.
News
Neue Vorgaben für Anbieter von Telemedien ab Dezember 2021 – Handlungsbedarf u. a. bei Website- und App-Betreibern
Ab dem 1. Dezember 2021 gilt für alle Anbieter von Telemedien das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG). Das Gesetz ist u. a. auf Betreiber von Websites und Apps anwendbar.
Belgischer Staatsrat: Drittlandsübermittlung an AWS kann unter gewissen Umständen DSGVO-konform sein
Der belgische Staatsrat, ein außergerichtliches Beratungs- und Rechtsprechungsorgan, das die Exekutive in Belgien überwacht, äußerte sich kürzlich in einem Eilrechtsschutzverfahren in bemerkenswerter Weise zum Thema Drittlandsübermittlungen an den US-amerikanischen Cloud-Dienst Amazon Web Services (AWS).
Bußgeld der italienischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit einem Hinweisgebersystem
Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Betreiber des Flughafens Bologna ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR verhängt. Dem Bußgeld liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem es um ein vom Flughafenbetreiber eingerichtetes Hinweisgebersystem geht. Der Verantwortliche hatte keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt und sich dafür entschieden, Daten während der Speicherung und Übertragung im Netz nicht zu verschlüsseln.
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter – Generalist oder Spezialist?
In der aktuellen BvD-News 2/2021 des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands hat Dr. Carlo Piltz einen Fachbeitrag zu den gesetzlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte und der Frage veröffentlicht, ob auch (oder nur) Rechtsanwälte Datenschutzbeauftragte sein können.