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Bestandskundenwerbung (nur) nach UWG: EuGH-Entscheidung Inteligo Media
Der EuGH hat in der Rechtssache C-654/23 (Inteligo Media) klargestellt, dass bei Bestandskundenwerbung nach Art. 13 Abs. 2 ePrivacy-RL die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht zur Anwendung kommen. Damit weicht das Urteil von der bislang vielfach vertretenen Behördenpraxis ab. Zugleich erweitert der EuGH durch seine Auslegung des Begriffs „Verkauf“ den Anwendungsbereich der Bestandskundenausnahme.
In ihrer Analyse in CR 2026, 45 beleuchten Philipp Quiel, Ilia Kukin und Carlo Piltz die praktischen Auswirkungen der Entscheidung, die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung sowie die Fragen, die nach dem Urteil weiterhin offenbleiben. Kernaussagen aus der Analyse:
- Datenschutzbehörden sind für Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zur Bestandskundenwerbung nach dem UWG grundsätzlich nicht zuständig – auch nicht durch „Rückgriff““ auf die DSGVO‑Einwilligung.
- § 20 UWG sieht keine Bußgelder oder andere Sanktionen für Verstöße vor und eine planwidrige Regelungslücke besteht insoweit nicht.
- § 7 Abs. 3 UWG muss in Datenschutzhinweisen nicht als Rechtsgrundlage genannt werden, weil Art. 13 und 14 DSGVO nicht für Rechtsgrundlagen gelten, die nicht auf DSGVO‑Vorgaben beruhen.
Der Volltext ist bei juris ($) abrufbar.
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NIS-2-Richtlinie: Neue Vorgaben zur Stärkung der Cyberresilienz und -sicherheit
Die am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union („NIS-2-Richtlinie“, „NIS-2-RL“) dient der Harmonisierung der Cybersicherheitsvorgaben in der EU und schreibt Unternehmen neue Verpflichtungen im Bereich der Cybersicherheit vor. Sie wird die bisher geltende NIS-Richtlinie ersetzen.
Künstliche Intelligenz-Verordnung der EU: Rat beschließt eigene Position zum Thema
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“, „KI-VO-E“) vorgestellt. Mit der Verordnung möchte die EU durch Förderung von Exzellenz im KI-Bereich das Wettbewerbspotenzial Europas stärken. Am 6. Dezember 2022 hat nun der Rat der Europäischen Union seinen gemeinsamen Standpunkt zu der KI-Verordnung beschlossen und zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf der Kommission vorgeschlagen.
Digital Markets Acts (DMA): Was geht uns das an?
Mit ihrer Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz: DMA) hat die Europäische Union einen weiteren Baustein ihrer Digitalstrategie umgesetzt (finaler Gesetzestext vom 14. September 2022).
Die bereits im März 2022 verabschiedete Verordnung, wird ab Mai 2023 vor allem den Betreibern großer digitaler Plattformen zusätzliche wettbewerbs- und kartellrechtliche Verpflichtungen auferlegen.
Cyber Resilience Act – Überblick zu den neuen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen
Die Europäische Kommission hat im September ihren Entwurf für den Cyber Resilience Act („CRA“, Regulation of the European Parliament and of the Council on horizontal cybersecurity requirements for products with digital elements and amending Regulation (EU) 2019/1020) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die nach Inkrafttreten unmittelbare Anwendung in allen Mitgliedstaaten findet und hierfür keines weiteren Umsetzungsaktes bedarf. Das Vorhaben zielt darauf ab, die europäische Datenstrategie weiter voranzutreiben und den legislativen Flickenteppich auf dem Gebiet der Cybersicherheit im europäischen Binnenmarkt zu beseitigen.