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Verbotene KI im HR-Bereich – Wann ist der Einsatz von Emotionserkennungssystemen unzulässig?- Webinar am 3. Juni 2025

Seit dem 2. Februar 2025 ist aufgrund von Art. 5 Abs. 1 lit. f) KI-Verordnung (KI-VO) unter anderem die Verwendung von KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen natürlicher Personen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Insbesondere für Unternehmen stellt sich die Frage, was in den Anwendungsbereich dieses Verbots fällt und ob z.B. die Verwendung von Spracherkennungssystemen in Call-Centern zu Analyse von Kundengesprächen zu Trainingszwecken nach der KI-VO verboten sind.
Die Leitlinien der Europäischen Kommission in Bezug auf verbotene KI-Systeme enthalten erste Erläuterungen zu dem Verbot.
In unserem Webinar gehen wir auf die Vorgaben der KI-VO sowie auf die Leitlinien der Kommission im Hinblick auf die Verwendung von Emotionserkennungssystemen ein. Dazu werden wir den Anwendungsbereich des Verbotstatbestands von Art. 5 Abs. 1 lit. f) KI-VO genauer beleuchten und anhand von praktischen Fallbeispielen aufzeigen, welche Konstellationen im Unternehmenskontext unter das Verbot fallen und was erlaubt ist.

PROGRAMM

11:00 Uhr     Dr. Carlo Piltz - Begrüßung
11:05 Uhr     Alexander Weiss – Darstellung des Anwendungsbereichs von verbotenen KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen natürlicher Personen am Arbeitsplatz und Besprechung von Use-Cases, die unter das Verbot fallen oder erlaubt sind.
11:35 Uhr     Q & A
11:50 Uhr     Ende

Anmeldung

Per E-Mail: Events@piltz.legal

 

Stornierungsbedingungen

-

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

Dieses Webinar ist kostenfrei.

Veranstaltungsort

online

Veranstalter

Piltz Rechtsanwälte PartGmbB
Südwestkorso 3
12161 Berlin
Tel. +49 30 814 53 50 00
www.piltz.legal

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Referent Alexander Weiss

Senior Associate bei Piltz Legal

Ihre Piltz Legal Ansprechpartner für diese Veranstaltung

Partnerassistenz
Sandra Brückner
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Lisa Bestla
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